Ein leidiges Thema – die Schriftform. Wer je versucht hat, einen Umlaufbeschluss in einer österreichischen GmbH rein digital abzuwickeln, kennt die frustrierenden Hürden: Ohne Papier und persönliche Unterschrift geht per Gesetz gar nichts, und das ist kein Schönheitsfehler. Wochenlanges „Signieren-Lassen und Versenden“ wurden so bislang zum laufenden Ritual. Manche sagen, das habe schon etwas von bürokratischer Schnitzeljagd. Aber jetzt, da Resolvio die ID Austria in seine Plattform eingeflochten hat, könnte endgültig ein Kapitel geschlossen werden: Das Kapitel lästiger Medienbrüche bei Gesellschafterbeschlüssen.
Man vergisst leicht, dass qualifizierte elektronische Signaturen (QES) nach eIDAS in puncto Sicherheit nahezu konkurrenzlos sind – nur die Papierunterschrift kann da mithalten, und auch das bloß aus Gewohnheit. Resolvio hebt die Sache aufs Handy: Beschlüsse werden vorbereitet, abgestimmt und mit ID Austria signiert, alles in einer digitalen Umgebung. Wer will schon noch Briefmarken lecken?
Abgesehen davon: Das Smartphone wird durch die Integration zum "Stift der Zukunft" – keine Extrahardware, keine Pin & Puk-Kärtchen. Der österreichische Vertrauensdiensteanbieter A-Trust stellt den technischen Unterbau. Entscheidend ist: Die QES wird laut Gesetz – zumindest in Österreich und EU-weit – als gleichwertig zur handschriftlichen Signatur betrachtet. Keine Panik also mehr vor Formfehlern.
Hubertus Scherbarth, Geschäftsführer von Resolvio, sieht darin einen großen Wurf: „Viele unterschätzen das Risiko, wenn ein Umlaufbeschluss bloß per Mail abgestimmt wird. Die QES via ID Austria schließt diese Lücke ganz elegant.“
Ein weiteres Detail, das leicht übersehen wird: Die Lösung hat Signalwirkung für sämtliche Gesellschafts- und Rechtsformen, von GmbHs, Genossenschaften, Vereinen bis hin zu Eigentümergemeinschaften. Der Bedarf, Formvorgaben je nach Rechtsform exakt einzuhalten, wird damit ziemlich stressfrei gedeckt – „digitale Sorglosigkeit“ sozusagen.
Auch Unternehmen in Deutschland und der Schweiz profitieren. Für den gesamten DACH-Raum gibt’s durch Resolvio mittlerweile rechtswirksame, voll digitale Beschlusslösungen. Wer neugierig ist, findet weitere Infos (oder einen kostenlosen Test) auf der Website von Resolvio.
Fun Fact am Rande: Die Software wurde von einem Team entwickelt, das sich – wie so oft – an den Unwuchten der Realität gestoßen und statt Jammern einfach Lösungen gebaut hat.
Umlaufbeschlüsse rein elektronisch und rechtssicher zu unterzeichnen, war in Österreich lange nur Theorie – der resolute Schritt der Resolvio GmbH in Kombination mit der staatlichen ID Austria verändert diese Praxis grundlegend. Die Integration der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach eIDAS-Standard in den digitalen Beschlussprozess eliminiert den lästigen Medienbruch und beschleunigt Gremienarbeit enorm. Inzwischen gibt es eine hohe Akzeptanz unter österreichischen Unternehmer:innen, da auch für FinanzOnline und das Digitale Amt die ID Austria verbreitet genutzt wird – das dürfte die Hürde für die digitale Beschlussfassung weiter senken. Ein zusätzlicher Aspekt: Die Digitalisierung solcher administrativen Prozesse wird politisch als wichtiger Baustein der Wettbewerbsfähigkeit angesehen; das BMKÖS und die österreichische Wirtschaftskammer äußern sich in aktuellen Statements durchweg positiv. Eine Stolperstelle bleibt allerdings: Vereinzelt gibt es Ressentiments bei Unternehmen, die Papier weiterhin für „verbindlicher“ halten, obgleich rechtlich kein Unterschied besteht. Wer mit der Entwicklung Schritt hält, erlebt aktuell einen spürbaren Umbruch im Alltag von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern.
Das Thema E-Government allgemein ist aktuell in Österreich in Bewegung. Erst jüngst veröffentlichte die Bundesregierung eine neue Digitalstrategie, zu der auch die Weiterentwicklung von E-Signatur-Lösungen zählt. Diverse Medien sehen darin sogar eine Blaupause für Deutschland und andere Staaten, weshalb die Neuerung größere Beachtung findet. Zahlen zum Einsatz von ID Austria (Stand Juni 2024): Bereits mehr als 1,6 Millionen Bürger:innen und Unternehmer:innen nutzen die Funktion regulär in ihrem Geschäftsverkehr.