EU-Gesetzesfolgen oft unzureichend geprüft: Kritik an Kommission

Die Europäische Kommission übergeht laut einer neuen Analyse auffällig häufig die Pflicht zur Folgenabschätzung geplanter Gesetze – und verstößt so gegen ihre eigenen Vorgaben. Im letzten Jahr schuf Brüssel Dutzende Verordnungen und Richtlinien sowie über tausend technische Rechtsakte, führte aber nur ein knappes Viertel der eigentlich vorgesehenen Folgenabschätzungen durch. Kritiker wie Gesamtmetall sehen darin eine gefährliche Lücke, besonders angesichts der Komplexität im Zusammenspiel der 27 Mitgliedstaaten.

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Man könnte meinen, bei der Anzahl an neuen EU-Regelungen – die Liste ist ja ziemlich beeindruckend – müsste jede einzelne vorher intensiv geprüft werden. Doch eine neue Studie des Verbandes Gesamtmetall zeigt das Gegenteil: Gerade mal 25 'Impact Assessments' gab es im vergangenen Jahr, trotz mehr als 1000 verabschiedeter Rechtsakte. Oliver Zander, Chef von Gesamtmetall, mahnt, in so einem Staatenbündnis wie der EU sei eine sorgfältige Bewertung schlicht unerlässlich – nicht zuletzt, weil die Gesetze quer durch so viele unterschiedliche Rechtssysteme wirken. Andererseits: Die EU-Kommission wiegelt ab. Man dürfe Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, heißt es sinngemäß. Viele Regelungen seien ja nur technisches Klein-Klein und lösten keine größeren Folgen aus. Bloß für die wirklich entscheidenden Weichenstellungen – da kämen dann die umfassenden ‘Folgenabschätzungen’ zum Zug. Zwischen Pragmatismus und möglicher Fahrlässigkeit: Das Thema bleibt, wie so oft, komplex. Man fragt sich: Ist das tatsächlich so harmlos oder steckt dahinter eher eine Wissenschaft für sich, gut kaschiert hinter Bürokratensprache?

Nach jüngsten Berichten prüft die EU-Kommission die potentiellen Auswirkungen neuer Gesetze deutlich seltener als offiziell vorgesehen. Im Jahr 2023 wurden nur bei rund jedem 40. Rechtsakt umfassende Folgenabschätzungen vorgenommen, obwohl diese laut eigenen Regeln für Entscheidungen mit nennenswerten ökonomischen, sozialen oder ökologischen Folgen verpflichtend wären. Kritiker wie Gesamtmetall fürchten, dass so tragende Konsequenzen für Unternehmen, Gesellschaft und Binnenmarkt oft nicht ausreichend bedacht und transparent gemacht werden. Nach aktueller Medienrecherche wird die Praxis der selektiven Bewertung weiterhin kontrovers diskutiert, insbesondere in Sektoren mit hohen Regulierungsfolgen, etwa Energie oder Datenschutz. Verschärfte Forderungen nach mehr Transparenz und systematische Prüfung begegnen wiederum dem defensiven Argument der Kommission, viele Rechtsakte beträfen nur technische Details, bei denen keine weitreichenden Effekte zu erwarten seien.

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