EU-Parlament macht Weg für gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer frei

Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Standards für das Asylverfahren beschlossen – darunter eine europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten.

heute 14:32 Uhr | 4 mal gelesen

Mit 408 Stimmen für den Vorschlag, 184 dagegen sowie 60 Enthaltungen hat das Europäische Parlament einer zentralen Änderung im Asylrecht zugestimmt: Künftig soll eine EU-weit gültige Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten gelten. Auf dieser Liste stehen Länder wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien – allesamt Staaten, aus denen Menschen erfahrungsgemäß seltener Asyl erhalten. Wer aus diesen Ländern einen Asylantrag stellt, steht nun vor der Herausforderung, aktiv nachweisen zu müssen, dass es im eigenen Fall trotzdem zu Gefährdungen kommt. Spannend: Auch Staaten, die gerne Teil der EU wären, werden direkt auf die Liste gesetzt – außer natürlich, es gibt handfeste Hinweise auf spezifische Risiken. Die Kommission schaut genau hin, wie sich die Lage in den jeweiligen Ländern entwickelt, und kann Anpassungen vorschlagen, sollte sich dort die politische oder menschenrechtliche Situation verändern. Noch liegt das letzte Wort beim Rat, der den Beschluss absegnen muss.

Das EU-Parlament hat sich für mehr Einheitlichkeit bei Asylverfahren ausgesprochen und einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsstaaten grünes Licht gegeben. Ziel ist vor allem, Verfahren für Menschen aus Ländern, in denen keine systematischen Verfolgungen erwartet werden, zu beschleunigen und Ressourcen zu sparen. Kritisiert wird, dass damit individuelle Schicksale potenziell zu kurz kommen könnten und die pauschale Einstufung auch die Rechte tatsächlich Schutzbedürftiger gefährden kann. In der aktuellen Berichterstattung wird deutlich, dass das Thema politisch hoch umstritten ist und verschiedene EU-Staaten bereits ähnliche nationale Listen führten – jetzt zieht die EU nach und will mit zentralisierten Standards sowohl Effizienz als auch Fairness erhöhen. Übrigens: Die Reform ist ein Baustein des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das nach Jahren des politischen Stillstands nun Stück für Stück umgesetzt werden soll. Beobachter weisen darauf hin, dass die EU damit nicht nur Verfahren beschleunigt, sondern auch versucht, neue Fluchtbewegungen und Überlastung einzelner Staaten zu vermeiden.

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