EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen auch Vermittlergebühren zurückzahlen

Wer Tickets über Buchungsplattformen kauft und dann von einer Flugstornierung betroffen ist, bekommt nicht nur den Grundpreis, sondern auch die gezahlte Vermittlungsprovision von der Airline zurück.

heute 11:55 Uhr | 7 mal gelesen

Im Dickicht der modernen Flugbuchungen verliert man leicht den Überblick. Egal, ob man sein Ticket direkt bei der Airline, über ein Reisebüro oder ein Online-Portal bucht – am Ende zählt oft nur: Klappt der Flug oder nicht? Der Europäische Gerichtshof hat jetzt klargestellt: Wird ein Flug abgesagt und steht eine Rückerstattung an, müssen Airlines nicht nur den reinen Ticketpreis, sondern auch sämtliche Vermittlergebühren (also Provisionen) erstatten. Im besagten Fall waren Kunden für einen geplanten Flug von Wien nach Lima übrig geblieben – die Airline hat zwar gezahlt, aber gute 95 Euro Vermittlungsgebühr einbehalten. Versprochen ist versprochen, dachte sich der Verbraucherschutzverein, und klagte die Gebühren ein. Das Urteil ist – ehrlich gesagt – nur konsequent: Wer Dritte mit dem Verkauf von Tickets betraut, kann sich nicht hinter Unkenntnis der Gebühren verstecken. Diese Gebühren sind ein integraler Teil des gezahlten Preises, ohne den man das Ticket schließlich nie bekommen hätte. Ganz gleich, ob die Airline weiß, wie hoch der Anteil genau ist – Kunden müssen ihr Geld zurückbekommen. Dass solche Details bisher unklar waren, mag man kaum glauben.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei annullierten Flügen den gesamten Ticketpreis inklusive aller an Vermittler gezahlten Provisionen zurückerstatten müssen. Ausschlaggebend war ein Fall aus Österreich, bei dem Airlines nach Flugausfall die von einem Portal erhobene Vermittlungsprovision nicht erstatten wollten. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher erheblich, da nun eindeutig ist, dass Vermittlungsgebühren untrennbarer Teil des Ticketpreises sind – unabhängig davon, ob die Airline diese im Einzelnen kennt oder nicht. Recherchen auf aktuellen Nachrichtenseiten belegen, dass diese EuGH-Entscheidung im europäischen Reiserecht als wichtiger Meilenstein gilt: Verschiedene Medien analysieren, welche Folgen die Pflicht zur umfassenden Rückerstattung insbesondere für Online-Vermittler, Airlines und die Transparenz im Buchungsvorgang hat. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Urteil sowohl Verbraucherschützer als auch Reiseportale und Airlines zur Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen zwingt. In Diskussionen um Verbraucherschutz wird außerdem betont, dass die EuGH-Entscheidung zu größerer Fairness im Flugverkehr beiträgt und die Position der Kunden bei Stornierungen gegenüber den Unternehmen deutlich stärkt.

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