Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei annullierten Flügen den gesamten Ticketpreis inklusive aller an Vermittler gezahlten Provisionen zurückerstatten müssen. Ausschlaggebend war ein Fall aus Österreich, bei dem Airlines nach Flugausfall die von einem Portal erhobene Vermittlungsprovision nicht erstatten wollten. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher erheblich, da nun eindeutig ist, dass Vermittlungsgebühren untrennbarer Teil des Ticketpreises sind – unabhängig davon, ob die Airline diese im Einzelnen kennt oder nicht. Recherchen auf aktuellen Nachrichtenseiten belegen, dass diese EuGH-Entscheidung im europäischen Reiserecht als wichtiger Meilenstein gilt: Verschiedene Medien analysieren, welche Folgen die Pflicht zur umfassenden Rückerstattung insbesondere für Online-Vermittler, Airlines und die Transparenz im Buchungsvorgang hat. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Urteil sowohl Verbraucherschützer als auch Reiseportale und Airlines zur Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen zwingt. In Diskussionen um Verbraucherschutz wird außerdem betont, dass die EuGH-Entscheidung zu größerer Fairness im Flugverkehr beiträgt und die Position der Kunden bei Stornierungen gegenüber den Unternehmen deutlich stärkt.
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