Friedrich Merz: Strafanzeigen gegen Beleidigungen – Ein ungewöhnlicher Umgang mit Hetze

Als Fraktionschef der Union im Bundestag wurde Friedrich Merz offenbar selbst Ziel zahlreicher herabsetzender Beschimpfungen im Netz – und wehrte sich mit Strafanzeigen.

heute 12:07 Uhr | 25 mal gelesen

Das Magazin "Welt am Sonntag" hat wohl Einsicht in eine ganze Reihe von Akten bekommen: Strafanzeigen, Schreiben von Anwälten, Ermittlungsunterlagen. Demnach hat das Bundestagsbüro von Merz tatsächlich zugegeben, dass der CDU-Politiker vielfach rechtlich gegen Beleidigungen im Netz vorging. "Im letzten Bundestag hat Friedrich Merz, Abgeordneter aus dem Hochsauerland, etliche Fälle von Beschimpfungen juristisch prüfen und verfolgen lassen", so ein Bürosprecher. Interessanter Nebenaspekt: Merz soll sämtliche eventuelle Geldstrafen oder Entschädigungszahlungen nicht behalten, sondern wohltätigen Zwecken in seiner Heimatregion zugeführt haben. Die Bandbreite der beleidigenden Ausdrücke ist, ehrlich gesagt, alles andere als charmant: Von "kleiner Nazi" über "Arschloch" bis zu "drecks Suffkopf" findet sich alles, was das deutsche Schimpfwörterbuch hergibt. Hausdurchsuchungen bei einigen Beschuldigten? Ja, auch das, wobei eine davon, wegen des "drecks Suffkopf", vom Gericht später für unzulässig erklärt wurde. Obendrein landete die Staatsanwaltschaft Berlin mit mehreren Ermittlungsverfahren im Bereich politisch motivierte Kriminalität, zum Beispiel auch nach einem besonders groben Tweet über Merz. Man merkt: Von digitaler Streitkultur ist das weit entfernt – und der Rechtsstaat bleibt nicht inaktiv, auch wenn es „nur“ ums verbale Austeilen auf Twitter geht.

Friedrich Merz' Entschluss, zahlreiche Beleidigungen strafrechtlich zu verfolgen, ist Teil einer zunehmenden Tendenz deutscher Politikerinnen und Politiker, sich gegen Hass im Netz zu wehren. Laut aktuellen Medienberichten gibt es in Deutschland mehr Strafanzeigen gegen Beleidigungen von Amtsträgern – oft werden Verfahren spätestens im Vorfeld eingestellt, doch einige Fälle sorgen für Debatten um Verhältnismäßigkeit. Die Frage bleibt, wie scharf hier der Rechtsschutz zugunsten von Abgeordneten ausfallen sollte, da die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und strafrechtlicher Konsequenz nicht immer ganz leicht zu bestimmen ist. Die Berichterstattung der letzten 48 Stunden zeigt, dass auch andere Politiker ähnliche Fälle erleben, wobei teils sowohl Polizeieinsätze (z. B. Hausdurchsuchungen) als auch kritische Debatten über die Angemessenheit folgen. Zahlreiche Stimmen, auch aus der juristischen Fachwelt, diskutieren die Grenzen legitimer Kritik und den Umgang mit Schmähungen. Zudem werden immer wieder Verbesserungen des Rechtsschutzes und verstärkter Kampf gegen Hassrede gefordert, während Datenschützer und zivilgesellschaftliche Gruppen auf die Freiheit des Diskurses pochen. Friedrich Merz selbst positioniert sich als Befürworter einer "klaren Kante gegen Hasskriminalität", ohne jedoch die gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Schmähungen aus dem Blick zu verlieren.

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