Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag der AfD stattgegeben und untersagt dem Verfassungsschutz vorerst, die Partei öffentlich als gesichert rechtsextremistisch zu deklarieren. Zwar sieht das Gericht zahlreiche Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der AfD, doch aus Sicht der Richter ist derzeit (im Eilverfahren) nicht nachgewiesen, dass diese Tendenzen das Gesamtbild der Partei bestimmen. Diese Entscheidung sorgt in Medien und Politik für lebhafte Debatten: Die AfD wertet den Beschluss als Sieg, Verfassungsschützer und Kritiker warnen davor, darin eine Entlastung zu sehen. Seitens der Bundesregierung und zivilgesellschaftlicher Akteure wird betont, dass das Hauptsacheverfahren abgewartet werden müsse und die Beobachtung rechtsextremer Aktivitäten – auch innerhalb der AfD – weiter fortgesetzt werde. Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt, wie die Gerichte den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit auslegen und welche Messlatte sie etwa bei migrationsfeindlicher Rhetorik und bei der Begrifflichkeit der sogenannten Remigration anlegen. Im Netz ist die Berichterstattung facettenreich: Während einige Medien das Urteil nüchtern kommentieren, werden auf Kommentarplattformen und in den sozialen Netzwerken sowohl Ängste vor einer Normalisierung rechter Positionen als auch Vorwürfe einer möglichen politischen Politisierung der Justiz laut. Recherchen der letzten Tage zeigen zudem, dass weiterhin große Unsicherheit herrscht, ob und wie Parteien im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit, Demokratieabwehr und Justizproblematik zu bewerten sind. Verschiedene Stimmen fordern eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für eine transparentere und einheitlichere Bewertung extremistischer Tendenzen in Parteien, während andere auf das bestehende Rechtsstaatsverfahren pochen.