Gericht setzt Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorübergehend aus

Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht als eindeutig rechtsextrem einstufen oder behandeln. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gibt dem Eilantrag der Partei gegen die öffentliche Hochstufung überwiegend statt.

heute 15:49 Uhr | 5 mal gelesen

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Vorerst darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als eindeutig rechtsextremistische Bewegung einstufen. Die AfD hatte mit einem Eilantrag gegen die Hochstufung protestiert. Laut Gericht liegen zwar genügend Hinweise vor, dass sich innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung finden lassen – doch nach aktuellem Stand prägen sie nicht das Gesamtbild der Partei so eindeutig, dass sie als gesichert verfassungsfeindlich gelten kann. Interessant ist, wie das Gericht argumentiert: Zwar bestünden weiterhin erhebliche Verdachtsmomente – der Vorwurf, die Partei vertrete Positionen, die mit der Menschenwürde-Garantie im Grundgesetz kollidieren, steht nach wie vor im Raum. Aber die viel zitierte 'Remigration', das ethnisch geprägte Volksverständnis oder Forderungen gegen Migranten sind laut Beurteilung des Gerichts (zumindest im Eilverfahren) nicht in so klarer Weise belegt, dass daraus gleich ein verfestigtes Programm werde. Ursprünglich hatte das BfV Anfang Mai 2025 seine Bewertung veröffentlicht: Aus der Beobachtung von AfD-Aktivitäten, deren Dokumentation mittlerweile Aktenbände von über 7000 Seiten und 1,5 Terabyte an Material umfasst, ziehe man die Schlussfolgerung, dass die Partei nun nicht nur im Verdacht stehe, extremistisch zu agieren, sondern dass dies in wesentlichen Teilen gesichert sei. Die AfD klagte dagegen und stellte medienwirksam im Anschluss einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Auch die öffentliche Diskussion um das Verfahren ist derweil in vollem Gang.

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag der AfD stattgegeben und untersagt dem Verfassungsschutz vorerst, die Partei öffentlich als gesichert rechtsextremistisch zu deklarieren. Zwar sieht das Gericht zahlreiche Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der AfD, doch aus Sicht der Richter ist derzeit (im Eilverfahren) nicht nachgewiesen, dass diese Tendenzen das Gesamtbild der Partei bestimmen. Diese Entscheidung sorgt in Medien und Politik für lebhafte Debatten: Die AfD wertet den Beschluss als Sieg, Verfassungsschützer und Kritiker warnen davor, darin eine Entlastung zu sehen. Seitens der Bundesregierung und zivilgesellschaftlicher Akteure wird betont, dass das Hauptsacheverfahren abgewartet werden müsse und die Beobachtung rechtsextremer Aktivitäten – auch innerhalb der AfD – weiter fortgesetzt werde. Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt, wie die Gerichte den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit auslegen und welche Messlatte sie etwa bei migrationsfeindlicher Rhetorik und bei der Begrifflichkeit der sogenannten Remigration anlegen. Im Netz ist die Berichterstattung facettenreich: Während einige Medien das Urteil nüchtern kommentieren, werden auf Kommentarplattformen und in den sozialen Netzwerken sowohl Ängste vor einer Normalisierung rechter Positionen als auch Vorwürfe einer möglichen politischen Politisierung der Justiz laut. Recherchen der letzten Tage zeigen zudem, dass weiterhin große Unsicherheit herrscht, ob und wie Parteien im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit, Demokratieabwehr und Justizproblematik zu bewerten sind. Verschiedene Stimmen fordern eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für eine transparentere und einheitlichere Bewertung extremistischer Tendenzen in Parteien, während andere auf das bestehende Rechtsstaatsverfahren pochen.

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