Grünen-Mitglieder sehen sich im Rechtsstreit um Parteireform vor Rückschlag

Im juristischen Tauziehen um eine weitreichende Satzungsreform der Grünen droht den reformkritischen Parteimitgliedern eine Schlappe – das Landgericht Berlin scheint wenig geneigt, vorab in den Prozess einzugreifen.

heute 13:47 Uhr | 1 mal gelesen

Es ist selten, dass ein interner Streit so geräuschvoll vor Gericht landet, aber dieses Mal schrauben sich die Erwartungen und Enttäuschungen gleichermaßen hoch. Wie die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet, hat das Berliner Landgericht ernsthafte Zweifel angemeldet, ob eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Urabstimmung überhaupt berechtigt wäre. Das Gericht rät der klagenden Basis offenbar, ihren Eilantrag eher zurückzuziehen, als auf ein schnelles Urteil zu hoffen. Immerhin – eine endgültige Entscheidung steht noch aus, doch deuten die Zwischentöne klar darauf hin, dass der geplanten Abstimmung nichts mehr im Weg steht, jedenfalls vorerst. Der Hintergrund: Mehr als 130 grüne Mitglieder, darunter auch Altgediente, stemmen sich gegen die Neujustierung der Parteistrukturen und haben die Führung verklagt. Es gehe rund um die geplanten Hürden für Anträge auf Parteitagen. Ziel der Reform: Endlose Abstimmungsmarathons sollen ein Ende finden, Initiativen aus der Basis würden strukturierter, aber auch erschwerter. Kritiker argwöhnen eine Entkernung der vielzitierten 'Basisdemokratie'. Obwohl die Fronten verhärtet sind, ist noch keineswegs alles entschieden. Noch könnten beide Parteien vor Gericht in die Debatte eingreifen und weitere Argumente austauschen. Laut dem Gericht wäre es ohnehin sinnvoller, die Reform erst durchlaufen zu lassen und das Ergebnis dann, falls nötig, juristisch anzufechten. Die Opponenten fürchten indes unumkehrbare Entwicklungen: Wahlen könnten auf Grundlage einer möglicherweise ungültigen Satzung stattfinden, Machtverhältnisse würden verschoben, und finanzielle sowie organisatorische Ressourcen umverteilt. "Es lässt sich manches nicht einfach zurückdrehen, wenn erst einmal Beschlüsse umgesetzt werden", sagt Klemens Griesehop als Vertreter der Reformgegner. Das Lager der Kritiker bereitet sich also auf den Plan B vor: Nach der Abstimmung rechtlich gegen das Resultat vorzugehen.

Die Grünen stehen vor einer Urabstimmung über die wohl ehrgeizigste Parteireform seit Langem. Das Landgericht Berlin sieht laut aktuellen Medienberichten wenig Anlass, das geplante Votum durch eine einstweilige Verfügung im Vorfeld auszubremsen; stattdessen wird darauf verwiesen, dass Kritiker gegen ein mögliches Reform-Ergebnis im Nachgang gerichtlich vorgehen könnten. Im Kern des Streits steht die kontroverse Frage, wie viel Basisdemokratie in einer modernen Partei erhalten bleiben soll und wie viel Zentralisierung notwendig ist, um politische Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Zusätzlich wird in aktuellen Berichten von der wachsenden innerparteilichen Spannung berichtet – viele Mitglieder befürchten, dass die Grünen mit der Satzungsänderung ihren offenen, graswurzel-demokratischen Charakter unwiderruflich preisgeben könnten (vgl. taz und Spiegel). Des Weiteren steht die Reform nicht nur parteiintern, sondern auch gesamtgesellschaftlich in der Diskussion, da sie beispielhaft für die Herausforderungen vieler demokratischer Organisationen zwischen Beteiligung und Steuerung steht.

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