„Das Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt die Linie unseres Hauses“, ließ eine Sprecherin des Finanzministeriums heute in Berlin wissen. Die Reform der Grundsteuer, so heißt es weiter, schaffe nun eine Neubewertung der Grundstücke – nach realistischen, nachvollziehbaren Kriterien. Das erneuerte Grundsteuerrecht sorgt aus ihrer Sicht für mehr Gerechtigkeit beim Steuernzahlen. Ein großes Thema, nicht nur für Finanzbürokraten, sondern vor allem für Städte und Gemeinden, die auf diese Einnahmen angewiesen sind.
Das Ministerium freut sich, dass endlich Klarheit in das reformierte Recht kommt – das sei entscheidend, „gerade mit Blick auf Kommunen, Steuerzahler und die Verwaltung selbst“. In mehreren Fällen hatten klagende Eigentümer die neuen Grundsteuerregelungen angefochten. Die Richter in München wiesen die Beschwerden jedoch allesamt zurück. Sie schlossen aus, dass die neuen Regelungen zur Wertermittlung von Grundstücken gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Weiterleitung an das Bundesverfassungsgericht? Keine Option, urteilte der Senat. Für Grundstückseigentümer bleibt’s also beim Status quo.
Mit dem aktuellen Urteil sieht sich das Bundesfinanzministerium gestärkt – der Bundesfinanzhof hat die seit Januar gültige Grundsteuer erneut auf eine rechtlich stabile Basis gestellt. Für Gemeinden bedeutet dies dringend benötigte Sicherheit bei der Haushaltsplanung, schließlich ist die Grundsteuer eine ihrer zentralen Einnahmequellen. Immobilienbesitzer und Steuerpflichtige müssen sich darauf einstellen, dass die neuen Bewertungsregeln Bestand haben. Nach aktueller Recherche berichten zahlreiche Medien, darunter die Süddeutsche und der Spiegel, vom wachsenden Unmut in manchen Bundesländern – sie kritisieren vor allem, dass das System trotz aller Verbesserungen weiterhin kompliziert und nicht immer als gerecht empfunden wird. Außerdem regen sich an einigen Orten erneut Stimmen für eine weitere Überarbeitung.