Hubig schlägt neue Firmenstruktur mit Kapitalbindung vor

Die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine innovative Unternehmensform, bei der das Firmenvermögen dauerhaft im Betrieb gebunden bleibt.

heute 14:09 Uhr | 8 mal gelesen

Geplant ist eine Gesellschaft mit sogenanntem gebundenem Vermögen, die, laut einem Papier des Justizministeriums, im Unternehmen erwirtschaftete Gewinne nicht ausschütten darf. Dieses Modell, das nun ans Licht kam – unter anderem berichtet das 'Handelsblatt' am Montag darüber –, sieht vor, dass das erwirtschaftete Kapital dem Betrieb erhalten bleibt und nicht an Gesellschafter oder Anteilseigner verteilt wird. 'Hier geht es nicht um kurzfristige Maximalprofite, sondern um Stabilität und nachhaltiges Wirtschaften', betont Hubig im Gespräch mit dem 'Handelsblatt'. Der Clou: Die Kapitalbindung ist unumstößlich festgeschrieben. Gleichzeitig werden Boni für die Führungsetage sowie Gewinnausschüttungen explizit ausgeschlossen. Mitglied wird man persönlich, die Möglichkeit zur freien Übertragung oder Vererbung ist dicht – also, jeder hat eine Stimme, ganz im Sinne der Demokratie. Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Entwurf bereits bestätigt: 'Wir achten natürlich darauf, dass dieses Modell nicht als Spielfeld für Steuervermeidung herhält.' Damit soll die Gesellschaft steuerlich ähnlich wie eine Genossenschaft behandelt werden, ergänzt um einen Mechanismus, der alle paar Jahre eine Ersatzsteuer vorsieht – so wird der Erbschaftsteuertrickereien vorgebeugt. Dennoch: Einen Zeitrahmen für die Gesetzgebung gibt es laut Justizministerium noch nicht; die Gespräche mit Ländern und beteiligten Verbänden stehen erst am Anfang.

Justizministerin Stefanie Hubig will mit ihrer Idee, die Vermögensbindung in einer neuartigen Rechtsform gesetzlich zu verankern, eine Balance zwischen wirtschaftlicher Beständigkeit und ethischer Verantwortlichkeit schaffen. Diese Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll Gewinne grundsätzlich im Unternehmen halten – keine Ausschüttungen, keine Boni, keine Übertragungs- oder Vererbungsrechte, demokratische Entscheidungsstrukturen inklusive. Damit reagiert die Politik auf die wachsende Kritik an kurzfristig orientierten Unternehmensmodellen und verbindet die Pläne mit dem Ziel, die Steuervermeidung durch solche Konstrukte zu verhindern. Nach Recherchen sind ähnliche Modelle bereits international diskutiert worden (etwa die 'Steward Ownership' in Dänemark oder der 'Purpose Trust' in Großbritannien), doch der verbindliche Charakter der Vermögensbindung ist hierzulande neu. Wirtschaftsverbände und Vertreter der Sozialwirtschaft sehen Chancen für gesellschaftlichen Mehrwert, warnen aber vor regulatorischer Überladung, die gerade kleinere Betriebe abschrecken könnte. Offen bleibt aktuell, wie hoch das Interesse aus der unternehmerischen Praxis wirklich ist und ob der Gesetzesentwurf in dieser Form breite Zustimmung findet.

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