„Die meisten Bundesländer berücksichtigen ohnehin ein angenommenes Partnereinkommen bei der Bezahlung“, stellt NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) fest – und klingt dabei so nüchtern, als ginge es um eine technische Notwendigkeit. Spannend wird es aber beim Blick aufs Detail: Seit 2024 muss in NRW mit 538 Euro ein fiktives Einkommen der Partnerin oder des Partners angerechnet werden, was auf dem Papier natürlich den Anschein erweckt, die Beamtinnen und Beamten hätten mehr zur Verfügung, als in der Realität auf ihrem Konto landet. Das Kuriose an der Sache ist: Lebt jemand ausnahmsweise allein oder ohne Partner mit eigenem Geld, darf er – statt wie andernorts Widerspruch einzulegen – einen Antrag stellen, um die Anrechnung zu verhindern. Das soll, sagt Optendrenk, eine gewisse soziale Fairness retten – aber ist das tatsächlich so? Die politische Führung gibt sich abwartend: In einer geplanten Novelle des Gesetzes könnte diese Antragsregel noch auf dem Prüfstand landen. Die Argumentation klingt dabei beinahe altmodisch: ‘In der Regel wohnen Menschen ja nicht allein, sondern teilen das Dach mit jemandem, der auch verdient’. Trotzdem bemängelten Sachverständige bereits im Landtag, das Gesetz sei in dieser Form schlichtweg verfassungswidrig. Ob das NRW-Gesetz also auf Dauer Bestand haben kann? Gut möglich, dass die Diskussion erst beginnt.
In Nordrhein-Westfalen sorgt die seit Anfang 2024 geltende Praxis der fiktiven Anrechnung eines Partnereinkommens bei der Beamtenbesoldung weiter für Streit: Minister Optendrenk sieht den Schwerpunkt weniger beim fiktiven Einkommen selbst, sondern vielmehr bei der Vereinfachung des Widerspruchsverfahrens durch einen Antrag in NRW. Experten kritisieren jedoch, die aktuelle Handhabung sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil sie individuelle Lebenssituationen zu wenig berücksichtige und die tatsächliche Einkommenslage der Beamten verzerre. Inzwischen mehren sich rechtliche Bedenken und der politische Druck wächst, sodass eine zukünftige Gesetzesänderung nicht ausgeschlossen scheint. Neuere Berichte im Umfeld der Beamtenbesoldung zeigen, dass der Druck aus Gewerkschaften und von Betroffenen zunimmt, auch in anderen Bundesländern werden ähnliche Regelungen kritisch gesehen. Überdies befassen sich mehrere Gerichte mit der Frage, ob das Modell des fiktiven Partnereinkommens tatsächlich fair und rechtssicher ist. Frischere Stimmen aus Politik und Rechtswissenschaft sehen in der geplanten Gesetzesnovelle zumindest die Chance, das Verfahren sozial- und verfassungsnäher zu gestalten.