Hundekosten und Steuer: Was Hundebesitzer wirklich absetzen können

Ob klein oder groß, Rassehund oder Mischling – Halter*innen wissen: So ein Hund ist nicht nur ein treuer Begleiter, sondern auch ein echter Kostenfaktor. Die Hundesteuer wird dabei fleißig von den Kommunen kassiert und reißt ein ordentliches Loch in die Haushaltskasse. Überraschend aber: Nicht alle Ausgaben rund um den Hund lassen sich beim Finanzamt geltend machen – was viele nicht wissen. Was absetzbar ist und welche Rechnungen Sie lieber gleich abhaken sollten, erklärt die VLH.

heute 10:38 Uhr | 3 mal gelesen

Hundesteuer: Bleibt in Sachen Steuern außen vor

Der Trend hält an: 2024 verzeichneten deutsche Städte und Gemeinden Rekordeinnahmen bei der Hundesteuer – rund 430 Millionen Euro. Die Steuer wird lokal erhoben und ist nicht vom Finanzamt zu beeinflussen. Und wie ärgerlich: Auch wenn die Preise für Tierfutter im Jahr 2025 schon wieder um über 2 Prozent gestiegen sind und viele Haushalte stöhnen, kann die Hundesteuer fürs private Tier trotzdem nicht abgesetzt werden.

Kann man wenigstens andere Kosten absetzen?

Da wird es schon komplizierter. Die Hundehaftpflichtversicherung zum Beispiel – sie kann steuerlich berücksichtigt werden, allerdings nur, solange der eigene Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht erreicht ist. Oft greifen solche Regelungen bei Normalverdienern kaum. Tierarztkosten oder die Krankenversicherung für die Fellnase sind bei privaten Haltern sowieso in keiner Weise absetzbar. Anders sieht's aus, wenn der Hund dienstlich gebraucht wird oder ein Assistenzhund ist: Dann können auch diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Fellpflege, Hundesitter und Gassi-Gänger? Unter Umständen steuerlich drin!

Mit dem professionellen Hundefriseur oder der Hundebetreuung ist es so: Diese Kosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen – aber nur, wenn sie auch zu Hause stattfinden, nicht im Hundesalon um die Ecke. Gassi-Geh-Service übrigens zählt trotzdem als absetzbar, auch wenn die Gassirunde draußen stattfindet – verrückt, aber wahr. Barzahlung ist tabu; nur unbare Zahlung überzeugt das Finanzamt.

Hund als Helfer: Assistenz- und Diensthunde werden großzügig behandelt

Wer einen Hund wegen des Berufs oder als Therapiebegleitung hat, kann fast alles steuerlich geltend machen. Blindenhunde sind nochmal ein Spezialfall – da springt meist die Krankenkasse ein, oder es läuft über den Behindertenpauschbetrag. Für einige Betroffene bedeutet das: Genauer hinschauen, was sich rechnet.

Die VLH – Helfer in Steuerfragen für Hundebesitzer

Mit über einer Million Mitgliedern kennt sich der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) bestens aus, wenn es um Steuererklärungen, Erstattung und rechtlichen Kniffe geht. Bereits seit 1972 navigiert er Ratsuchende durch den Steuerdschungel; wer sich Hilfe holt, landet meist bei einer der rund 3.000 Beratungsstellen. Tipps gibt’s auch per Mail oder unter www.vlh.de/presse.

Im Kern lässt sich festhalten: Die Hundesteuer ist für Privatleute nicht steuerlich absetzbar, auch wenn die Kosten für Tierhaltung zuletzt deutlich gestiegen sind. Versicherungsbeiträge wie die Hundehaftpflicht können dann geltend gemacht werden, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits erreicht sind – was eher selten passiert. Dienstleistungen wie Fellpflege oder Hundesitting sind nur absetzbar, wenn sie im eigenen Haushalt stattfinden und unbar bezahlt werden, während Ausgaben für Futter oder Tierarztbehandlungen in der Regel außen vor bleiben, außer bei Dienst- oder Assistenzhunden. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass der Trend zu Haustieren in Deutschland ungebrochen ist, was sich auch in den stetig steigenden Einnahmen bei der Hundesteuer widerspiegelt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zudem verzeichneten einige Städte aktuell einen sprunghaften Anstieg bei den Hundeneuanmeldungen, was vielerorts Diskussionen über die gerechte Verwendung dieser Steuermittel neu aufflammen lässt (vgl. Süddeutsche Zeitung). Steuerexperten betonen immer wieder, wie wichtig eine individuelle Beratung bleibt, da die Regelungen und Freibeträge sich im Detail ändern können – und nicht jeder Satz im Gesetzestext ist so eindeutig, wie es für Laien scheint (siehe taz.de).

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