Im Mittelpunkt steht diesmal eine Änderung im Naturschutzrecht: Die sogenannte Ersatzzahlung soll fortan auf Augenhöhe neben klassischen Ausgleichsmaßnahmen stehen (§ 15 Abs. 6a BNatSchG-E). Umweltinitiativen warnen vor einer Entwertung der bewährten, realen Kompensation von Eingriffen. Die Landschaftsagentur Plus begrüßt zwar den politischen Willen zur Verfahrensbeschleunigung, mahnt aber, bereits vorhandene Praxisstrukturen konsequenter zu nutzen und neue Verwaltungsapparate zu vermeiden. Denn was vermeintlich an Zeit gewonnen wird, droht an anderer Stelle verloren zu gehen – in Form wachsender Bürokratie. Das eigentliche Problem liegt laut der Agentur darin, dass bestehende Flächenagenturen und Ökokonten das Handling von Ausgleichsmaßnahmen längst erprobt und professionalisiert haben. "Nicht weniger Naturschutz bringt Tempo, sondern eine realitätsnahe Umsetzung", betont Nicole Büsing, Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus. Sie sieht Land- und Forstbetriebe als entscheidende Akteure, da auf deren Grundstücken die eigentlichen Kompensationsprojekte ablaufen. Durch einen verdrängten Fokus auf Ersatzgeld droht ihnen eine wichtige, zukunftsfähige Einnahmequelle verloren zu gehen. Auch für die ökologische Qualität bestehe Gefahr: Wenn zu viele Ersatzgeldtöpfe eingerichtet werden, verliere die Natur an Wert, weil langjährig betreute Maßnahmen verdrängt werden. Bundesweit existieren rund 45 Flächenagenturen, die über Ökokonten und Flächenpools bereits heute mit Kompensationsvorleistungen Planungsverfahren straffen, statt sie zu verzögern. Ohne die Möglichkeiten solcher Transferleistungen – etwa an Agenturen – wird keine Beschleunigung stattfinden. "Was im Regal liegt, lässt sich schneller nutzen als jedes neue Verwaltungskonstrukt." Büsing und die Landschaftsagentur Plus plädieren daher für strikte Spielregeln: Naturalkompensation soll Standard bleiben; Ersatzgeld muss Ausnahme sein und darf keine neuen Verwaltungsmolochs gebären. Wo Ersatzgeld notwendig ist, sollen die Mittel transparent dorthin zurückfließen, wo reale Projekte schnell umsetzbar sind – bei den bereits etablierten Flächenagenturen.
Das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZug) steht aktuell im Zentrum einer politischen Debatte über die Auswirkungen auf Naturschutz und bürokratische Effizienz. Umweltverbände und Flächenagenturen kritisieren die Aufwertung von Ersatzgeld-Lösungen, weil diese zu mehr Verwaltungsaufwand und einer Schwächung der langfristigen Naturkompensation führen könnten. In aktuellen Berichten wird betont, dass es zwar einen breiten gesellschaftlichen Konsens bei der Beschleunigung zentraler Verkehrs- und Energieprojekte gibt, aber nachhaltige Akzeptanz und ökologische Wirksamkeit nur durch bewährte, real umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen mit Einbindung lokaler Akteure gelingen. Die Landschaftsagentur Plus und weitere Flächenpools fordern den Gesetzgeber auf, keine Parallelstrukturen zu etablieren, sondern bestehende Strukturen für mehr Planungs- und Naturschutzsicherheit zu stärken. Auch andere aktuelle Medienbeiträge schildern die Sorge, dass ein zu stark vereinfachter Einsatz von Ersatzgeld im Ergebnis dazu führt, dass die Qualität der Maßnahmen sinkt und Landbesitzer weniger Anreize für eigene Naturschutzprojekte haben. Einigkeit besteht darin, dass Planungstempo und Naturschutzinteresse aufeinander abgestimmt werden müssen, um politische Akzeptanz und naturfachliche Qualität gleichermaßen zu sichern.