Justizministerin erwägt strengere Maßnahmen bei Frauenquote in Führungsetagen
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin, kündigt an, während der aktuellen Legislaturperiode zu prüfen, ob Unternehmen Sanktionen drohen sollen, wenn sie keine konkreten Zielvorgaben für den Frauenanteil in Führungspositionen festlegen.
28.08.25 23:01 Uhr | 42 mal gelesen
Stefanie Hubig erklärte im Gespräch mit dem 'Handelsblatt', dass sie früher angenommen habe, eine Quote sei nicht erforderlich, weil sich fähige Frauen von selbst durchsetzen würden. Mittlerweile habe sie jedoch erkannt, dass verbindliche gesetzliche Regelungen unverzichtbar sind. Sie bemängelte, dass deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich beim Frauenanteil in Führungspositionen deutlich zurückliegen und die meisten Fortschritte nur durch klare gesetzliche Vorgaben für große Unternehmen erzielt werden konnten. Hubig zeigte sich besorgt darüber, dass erreichte Gleichstellungserfolge wieder infrage gestellt werden und beobachtet, dass traditionelle Rollenbilder der Frau erneut Auftrieb erhalten. Zudem sinke der Anteil von Frauen in deutschen Parlamenten, was sie mit großer Sorge betrachte. Für sie seien Geschlechtergerechtigkeit und echte Gleichstellung vorrangige Ziele, bei denen noch erheblicher politischer Handlungsbedarf bestehe. Im Zusammenhang mit der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin betonte sie, dass Frauen und Männer im öffentlichen Leben unterschiedlich bewertet würden. Sie zweifelte daran, dass ein männlicher Kandidat mit vergleichbaren Meinungen vergleichbaren Diffamierungen ausgesetzt gewesen wäre, und ist überzeugt, dass die Diskussion dann anders verlaufen wäre.
Stefanie Hubig möchte die Wirksamkeit der aktuellen Frauenquote in Führungspositionen evaluieren und über Sanktionen für Unternehmen nachdenken, die sich keine klaren Zielgrößen für weibliche Führungskräfte setzen. Neue Daten belegen, dass sich der Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten deutscher Konzerne trotz bestehender Quotenregelungen teils nur schleppend verbessert. Parallel zeichnet sich politisch und gesellschaftlich eine Gegenbewegung ab: So sieht der aktuelle Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erheblichen Nachholbedarf insbesondere in der Wirtschaft sowie bei der politischen Repräsentanz von Frauen, während Rechtsexperten und Verbände erneut die Einführung weiterer flankierender Maßnahmen diskutieren – darunter etwa verbindlichere Quoten oder regelmäßige Transparenzpflichten. Laut Medienberichten stehen zudem weitere Gesetzesinitiativen im Raum, um die Präsenz von Frauen in der Führung von öffentlichen Unternehmen und im öffentlichen Dienst zu erhöhen.