KI und Kanzleien: Was der EU AI Act für Anwaltsbüros bedeutet – Praxistipps von Marvin Jennrich

Sinzig – In deutschen Kanzleien wird Künstliche Intelligenz schon längst eingesetzt, oft ohne wirklich auf die rechtlichen Details zu achten. Die wachsenden Herausforderungen rund um Dokumentenstaus, fehlende Fachkräfte und den ständigen Effizienzdruck sorgen dafür, dass neue Vorgaben wie der EU AI Act inzwischen ernster genommen werden müssen. Marvin Jennrich, Experte für digitale Kanzleistrategien, erklärt, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Rechtssicherheit beim Umgang mit KI zu erreichen und Fallstricke zu vermeiden – und warum es gerade jetzt einen Unterschied macht, wie Kanzleien vorgehen.

heute 09:31 Uhr | 3 mal gelesen

In den meisten Kanzleien hierzulande ist KI keine Zukunftsmusik mehr – sie hilft bei Routinekram, tippt Textentwürfe oder schaufelt sich durch Aktenberge. Aber: Vielerorts läuft das noch nach dem Motto "bloß irgendwie nutzen", ohne dass klare Regeln oder eine ehrliche Risikoabschätzung existieren würden. Da droht schnell ein Ritt auf der Rasierklinge, weil Compliance und Datenschutz dann zur Nebensache werden. Marvin Jennrich von Jennrich IT bringt es auf den Punkt: "Solange Kanzleien hauptsächlich blind KI-Tools reinholen, landen sie im Graubereich und riskieren Fehler, Haftungsstress und Imageschäden." Manche mögen denken: Hauptsache, es klappt und spart Zeit. Aber der neue EU AI Act macht Ernst: Kanzleien müssen aktiv hingehen, ihre Rolle festzurren und sich mit den Risiken sowohl technisch als auch juristisch wirklich beschäftigen. Wer als Kanzlei einfach nur KI-Tools verwendet (etwa für Recherche oder Entwurfstexte), wird meistens als "Nutzer" angesehen – dann gelten gewisse Vorgaben zur internen Kontrolle, zum Personaltraining und zur ordentlichen Anwendung. Wer aber selbst zum "Anbieter" wird, etwa weil eine eigene KI unter dem Kanzleinamen läuft oder neue digitale Dienste gebaut werden, den trifft die Regulierung härter – mit starker Dokumentations- und Überwachungspflicht. Besonders knifflig wird’s an der Schnittstelle zwischen intern nutzen und extern anbieten – da geht ohne genaue Prüfung schnell was schief. Auch hängt es davon ab, wo die KI eingesetzt wird: Ein Recherche-Bot ist eher unproblematisch, aber wenn KI über Bewerbungen oder Mitarbeiterleistungen mitentscheiden soll, verschärft sich die Lage massiv. Klar ist jedenfalls: Beraterhaftung und Datenschutzregeln wie DSGVO oder berufsrechtliche Normen bleiben bestehen. "Juristische Wertungen und die Verantwortung dafür bleiben immer menschlich – KI darf uns zwar helfen, aber nicht abnehmen, zu prüfen", warnt Jennrich und rät zu festen Stichproben und Schulungen. Welche Technik eingesetzt wird, spielt ebenfalls eine große Rolle: Cloud aus Übersee kann praktisch sein, führt aber zu Datenschutzproblemen und Fragen wie "Wer hat Zugriff?". Europa-Anbieter sind datenschutzfreundlicher, eigene Systeme vor Ort bieten zwar am meisten Kontrolle, sind aber teurer und wartungsintensiver. Jede Kanzlei sollte interne Vorschriften machen, welche Tools wie und unter welchen Umständen einsetzbar sind, und alles penibel dokumentieren. Bereits ab Anfang 2025 müssen Kanzleien laut AI Act nachweisen, dass ihre Leute im Umgang mit KI geschult sind. Wer hier nachlässig ist, riskiert fallstricke bei internen Abläufen – und schlimmstenfalls rechtlichen Ärger. Nebenher laufen Debatten auf EU-Ebene über mögliche Vereinfachungen, doch die Grundanforderungen an Governance und Sorgfaltspflichten werden davon kaum berührt. Bei allem Stress bietet KI aber auch Chancen: Wer jetzt in Kompetenz, technische Kontrolle und Regelwerke investiert, kann die digitale Entwicklung der eigenen Kanzlei selbstbewusst gestalten. Fazit: Der neue Rechtsrahmen zwingt zu mehr Struktur, bringt aber auch die Chance, sich strategisch für die Zukunft zu rüsten.

Kanzleien müssen bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz künftig neue, engere Regeln im Blick haben – insbesondere durch den EU AI Act, der bereits ab 2026 verbindlich wird. Es wird klar zwischen normalen Nutzern und Anbietern von KI unterschieden, wobei die interne Dokumentation, Nachweise zu Schulungen und ein transparentes Kontrollsystem immer wichtiger werden. Risiken bestehen vor allem, wenn KI-Ergebnisse ungeprüft übernommen werden oder bei sensiblen Einsatzfeldern, daher mahnen Experten zu klaren, nachvollziehbaren Prozessen und Verantwortlichkeiten. Recherchen zeigen, dass viele Kanzleien bereits verstärkt auf digitale Tools setzen, etwa bei der strukturierten Mandatsarbeit, jedoch immer öfter Datenschutzbedenken und haftungsrechtliche Unsicherheiten aufkommen. Laut einer aktuellen Analyse stehen Kanzleien besonders bei Cloud-Anwendungen und internationalen KI-Lösungen unter Beobachtung, da Datenexporte und Drittlandzugriffe kritisch betrachtet werden. Internationale Fachportale berichten zudem, dass europäische Kanzleien zunehmend gezielte Schulungen und Governance-Modelle aufbauen, um auf die neuen Compliance-Anforderungen vorbereitet zu sein. Die jüngste Entwicklung auf EU-Ebene – Diskussionen über ein "KI-Omnibus-Paket" – könnte einige Vorgaben zwar vereinfachen, doch die Grundverantwortung, sorgfältigen und nachvollziehbaren KI-Einsatz sicherzustellen, bleibt für Juristen zentral.

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