Landgericht Berlin bestätigt PMG-Praxis: Keine Urheberrechtsverletzung bei Inkassotätigkeit – Online-Magazin unterliegt vor Gericht

Ein Online-Magazin ist mit seiner Klage gegen die PMG Presse-Monitor vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Die Richter folgten im wesentlichen der Sicht der PMG und setzten damit ein wichtiges Signal für die urheberrechtliche Handhabung von Pressespiegeln. Am Ende blieb dem Magazin lediglich ein kleiner Erfolg in Sachen DSGVO-Auskunft.

heute 05:05 Uhr | 3 mal gelesen

Manchmal geht es bei Gericht nicht bloß um einzelne Paragraphen, sondern um einen ganzen Rucksack aus Prinzipien für die Medienbranche. Das Landgericht Berlin hat sich jetzt eindeutig positioniert: Die PMG handle korrekt, wenn sie im Auftrag der VG WORT Lizenzgelder einsammelt und an Verlage und Autoren weiterreicht – und das ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern schlicht gelebte Praxis. Wer also befürchtet hat, die PMG manövriere am Rand der Legalität, darf erstmal durchatmen. Im Zentrum stand der Streit, ob PMG selbst für etwaige Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn sie Gelder eintreibt. Die Antwort: Nein. Die PMG agiert auf Basis des bestehenden gesetzlichen Vergütungssystems, nicht eigenmächtig. Interessant am Rande: Die Richterin ließ zwar offen, wie §49 UrhG auf digitale Angebote anzuwenden ist, tendierte aber dazu, das Gesetz auch auf Online-Magazine zu erstrecken – aber eben noch nicht final entschieden. Und: Selbst bei Fachmagazinen kann §49 relevant werden, aber nur für solche Inhalte, die "Tagesfragen" im weiteren Sinne behandeln – Politisches, Wirtschaftliches oder Religiöses. Nur per Website-Hinweis allein kann ein Medium laut Gericht keine wirksame Ausnahme geltend machen. Das Magazin wollte außerdem Geld zurück und mehr Informationen. Auch diese Forderungen schmetterte das Gericht ab: PMG profitierte wirtschaftlich nicht und muss keine weiteren Auskünfte geben. Für Verlage und Kommunikationsprofis heißt das: Solange die PMG sauber im Auftrag der VG WORT abrechnet, bleibt alles im rechtlich abgesicherten Bereich. Die PMG bleibt damit, was sie für viele schon war: Ein verlässlicher Vermittler zwischen Verlag, Urheber und Medienbeobachter. Wer noch nicht Teil der Content-Partner ist – die PMG lädt zum Mitmachen ein. Seit der Gründung Ende der Neunziger arbeiten große Häuser wie Springer, Burda, FAZ oder die Süddeutsche mit ihr zusammen. Am Ende geht es um Vertrauen – und, klar, ums Geld. Keine Revolution, aber jede Menge Klarheit für den Arbeitsalltag in der Medienbranche.

Das aktuelle Gerichtsurteil verbessert die Rechtssicherheit für alle, die Pressespiegel oder Medienbeobachtung nutzen – egal, ob Verlage, Behörden oder PR-Profis. Die PMG hat sich als zentrale Schnittstelle für die Zweitverwertung journalistischer Inhalte etabliert und ist dabei rechtlich abgesichert, solange sie lediglich die gesetzlichen Ansprüche im Auftrag der VG WORT abwickelt. Hintergrund: Der Streit zwischen Verlagen, Fachmedien und Aggregatoren über digitale Nutzungsrechte ist in Bewegung: Gerade im Zuge von Digitalisierung, KI und zunehmender Syndizierung stehen Verwertungsgesellschaften wie die VG WORT unter besonderer Beobachtung, da sich Art und Umfang der Lizenzierung rasant wandeln. Viele Häuser experimentieren zudem mit eigenen Digitalangeboten und Paywalls, was die rechtliche Grauzone weiter verschärft. Letztlich zeigt der Richterspruch, wie bedeutsam klare Lizenzmodelle und Transparenz in der digitalen Medienwelt geworden sind.

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