Lauterbach fordert klare Regeln für assistierten Suizid nach Kessler-Fall

Angestoßen durch den freiwilligen Tod der berühmten Kessler-Zwillinge, setzt sich Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für strengere gesetzliche Vorgaben beim assistierten Suizid ein.

heute 07:19 Uhr | 22 mal gelesen

Karl Lauterbach äußerte sich gegenüber der Rheinischen Post (Mittwoch) deutlich: Bei der Beihilfe zum Suizid fehlt in Deutschland eine vernünftige gesetzliche Grundlage. Im Moment, so Lauterbach, seien Situationen möglich, in denen Hilfe zum Suizid gewährt wird, die aus ethischer Sicht schwer zu vertreten sei. Es gäbe in dieser Grauzone zu wenig Schutz, dass wirklich nur diejenigen ein solches Angebot wahrnehmen, die voll entscheidungsfähig sind und nicht unter unbemerkten psychischen Erkrankungen leiden. Lauterbach, selbst kein Gegner der Suizidassistenz, betonte aber auch, dass solche Hilfe niemals von kommerziellen Motiven beeinflusst werden dürfe. Er fordert deshalb, dass die psychische Gesundheit der Betroffenen und ihre uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit immer garantiert sein müssten. Lauterbach warnt: Ohne Kontrolle könnten zu viele Menschen in Krisensituationen einen Schritt wählen, den sie in anderen Lebenslagen vielleicht gescheut hätten.

Die Debatte um assistierten Suizid wurde durch den freiwilligen Tod der Kessler-Zwillinge neu entfacht. Karl Lauterbach mahnt, dass ein rechtlicher Rahmen fehlt, der Missbrauch und ungeprüfte Suizidhilfe verhindert. Inzwischen ist die gesellschaftliche und politische Diskussion in Deutschland besonders angespannt: Verschiedene Politiker und Institutionen fordern klare Kontrollen, um kommerzielle Angebote auszuschließen und zu gewährleisten, dass Entscheidungskompetenz und psychische Gesundheit der Betroffenen geprüft werden. Auch der Ethikrat und palliative Verbände argumentieren ähnlich. Darüber hinaus zeigt sich laut einer aktuellen Umfrage ein gespaltenes Meinungsbild in der deutschen Bevölkerung zu diesem hochsensiblen Thema, wobei viele Menschen strengere Regeln befürworten, um Schutz vor Missbrauch und übereilten Entscheidungen sicherzustellen.

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