Die Diskussion um eine Anpassung des Unterhaltsrechts gewinnt an Fahrt, seit das KiMoG die gleichberechtigte Betreuung fördern will, das geltende Recht aber Betreuungsanteile kaum berücksichtigt – was viele Betroffene als eklatant ungerecht empfinden. Der Bundesgerichtshof hat jüngst klargemacht, dass für eine Anrechnung der Betreuungszeiten beim Unterhalt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage fehlt, und erwartet entsprechende rechtliche Anpassungen durch den Gesetzgeber. Zeitgleich häufen sich die Stimmen von Eltern, die darauf pochen, dass eine echte partnerschaftliche Betreuung nur dann funktioniert, wenn auch die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden – mit Forderungen nach mehr Flexibilität, Betreuungsplätzen und einem gesetzlichen Rahmen, der die gelebte Realität widerspiegelt. Neue Entwicklungen in der Debatte fallen zum Teil ambivalent aus: Die Bundesregierung hat angekündigt, das Kindschaftsrecht umfassend zu modernisieren, doch die konkreten Vorschläge für das Unterhaltsrecht stehen noch aus (vgl. etwa www.spiegel.de und www.faz.net). Gleichzeitig argumentieren Kritiker und Fachverbände, dass die Neuregelungen Gefahr laufen, neue Ungerechtigkeiten zu produzieren, wenn bestimmte Familienmodelle bevorzugt werden. Der gesellschaftliche Druck wächst, denn die Trennungssituationen in Familien zeigen sich heute vielfältiger und komplexer als vor Jahrzehnten, mit unterschiedlichsten Konstellationen und Bedürfnissen, wie auch viele Berichte Betroffener aufzeigen.