Mehr Gerechtigkeit nach der Trennung? Eltern wünschen sich Reform beim Unterhalt

Partnerschaftliche Kinderbetreuung nach der Trennung wird vom neuen Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz angestrebt – doch das bestehende Unterhaltsrecht bleibt zurück. Viele Eltern empfinden das als krasse Ungerechtigkeit, wie eine ISUV-Befragung eindrücklich zeigt.

heute 14:02 Uhr | 3 mal gelesen

Immer mehr getrennte Eltern drängen darauf, Kinderbetreuung wirklich gemeinsam zu leben – und nicht bloß auf dem Papier. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung ganz deutlich gemacht: Wer bei der Betreuung mit anpackt, darf nicht automatisch Entlastung beim Barunterhalt erwarten. Nach aktueller Gesetzeslage sind Betreuungsanteile bei der Unterhaltsberechnung außen vor – und genau das stößt auf massive Kritik. In einer aktuellen Umfrage unter ISUV-Mitgliedern sprachen sich über 80 Prozent für eine gemeinsame Reform von Umgangs- und Unterhaltsrecht aus. Die Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen dabei, dass es kaum einen einheitlichen Leidensdruck gibt: Ob Väter, die mit ihren Kindern Zeit verbringen und dennoch finanziell kaum entlastet werden, oder Mütter mit eigener Unterhaltsverpflichtung und stark eingeschränkter finanzieller Perspektive – alle eint das Gefühl: Das System entspricht nicht mehr der Realität. Für viele Eltern ist klar, dass echte Gleichberechtigung in der Betreuung sich auch in gerechteren finanziellen Regelungen spiegeln muss. Melanie Ulbrich, Vorsitzende des ISUV, betont, wie wichtig es ist, das Kind in den Fokus zu rücken – verbunden mit der Einsicht, dass ohne Reform des Unterhaltsrechts partnerschaftliche Erziehung bloße Theorie bleibt. Gleichzeitig wird deutlich: Die Wünsche und Modelle der Familien sind unterschiedlich, und das Understatement, alles über einen Kamm zu scheren, hat ausgedient.

Die Diskussion um eine Anpassung des Unterhaltsrechts gewinnt an Fahrt, seit das KiMoG die gleichberechtigte Betreuung fördern will, das geltende Recht aber Betreuungsanteile kaum berücksichtigt – was viele Betroffene als eklatant ungerecht empfinden. Der Bundesgerichtshof hat jüngst klargemacht, dass für eine Anrechnung der Betreuungszeiten beim Unterhalt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage fehlt, und erwartet entsprechende rechtliche Anpassungen durch den Gesetzgeber. Zeitgleich häufen sich die Stimmen von Eltern, die darauf pochen, dass eine echte partnerschaftliche Betreuung nur dann funktioniert, wenn auch die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden – mit Forderungen nach mehr Flexibilität, Betreuungsplätzen und einem gesetzlichen Rahmen, der die gelebte Realität widerspiegelt. Neue Entwicklungen in der Debatte fallen zum Teil ambivalent aus: Die Bundesregierung hat angekündigt, das Kindschaftsrecht umfassend zu modernisieren, doch die konkreten Vorschläge für das Unterhaltsrecht stehen noch aus (vgl. etwa www.spiegel.de und www.faz.net). Gleichzeitig argumentieren Kritiker und Fachverbände, dass die Neuregelungen Gefahr laufen, neue Ungerechtigkeiten zu produzieren, wenn bestimmte Familienmodelle bevorzugt werden. Der gesellschaftliche Druck wächst, denn die Trennungssituationen in Familien zeigen sich heute vielfältiger und komplexer als vor Jahrzehnten, mit unterschiedlichsten Konstellationen und Bedürfnissen, wie auch viele Berichte Betroffener aufzeigen.

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