Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, hat offenbar in großem Stil Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen erstattet, wobei es in etlichen Fällen sogar zu Hausdurchsuchungen kam. Die Tatsache, dass Prominente solcherlei Mittel in enormem Umfang nutzen können, ruft nicht nur Grundsatzfragen zum Verhältnis von Politik, Justiz und Meinungsfreiheit hervor, sondern sorgt auch parteiintern wie öffentlich für Kritik. Zahlreiche Medien ordnen den Fall zwischen berechtigtem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Vorwurf des Missbrauchs staatlicher Macht zum Zweck politischer Abwehrreaktionen ein. Laut einer aktuellen SPIEGEL-Analyse wurde das Handeln von Merz teils als Zeichen einer zunehmenden Politisierung der Strafjustiz bewertet, während „krautreporter.de“ die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den Justizministerien betont und vor gesellschaftlicher Spaltung durch derartige Vorgehensweisen warnt. Die taz hebt hervor, dass diese Praxis grundsätzlich legal, aber ethisch und demokratietheoretisch hoch umstritten ist. Ergänzend zeigen Recherchen, dass die Debatte um den Umgang politischer Eliten mit Kritik landesweit hochkocht und beispielsweise auch die Strafrechtsverschärfungen in sozialen Netzwerken beeinflusst – oftmals verbunden mit Fragen nach Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit.