NRW-Innenminister: Überlegung zur Strafmündigkeit ab 12 Jahren

Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, plädiert dafür, zu prüfen, ob Kinder bereits ab 12 Jahren strafmündig sein sollten.

06.01.26 07:40 Uhr | 26 mal gelesen

„Immer öfter geraten Kinder und Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt – und ja, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als unser Sanktionssystem ehrlich zu hinterfragen“, so Reul im Gespräch mit dem ‚Kölner Stadt-Anzeiger‘. Tabus zu haben, bringt laut dem CDU-Politiker in diesem Zusammenhang wenig. Er ist überzeugt: Jugendliche müssten die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen – immerhin habe sich die Gesellschaft, und das Verhalten junger Menschen, deutlich gewandelt. Zwölfjährige heute seien nicht mehr mit denen von vor zwanzig Jahren vergleichbar. 'Es geht nicht im Geringsten darum, Kinder ins Gefängnis zu schicken', betont Reul. Stattdessen verweist er auf Alternativen wie die sogenannten Häuser des Jugendrechts, in denen Polizei, Staatsanwälte und Jugendamt zusammenarbeiten, um frühzeitig gegenzusteuern und potenzielle kriminelle Karrieren abzuwenden. Der Vorstoß folgt auf ein Papier der CSU-Landesgruppe: Darin wird ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für bisher strafunmündige Kinder gefordert und überdies schärfere Strafen für bestimmte Delikte wie Messerattacken oder Gruppenvergewaltigungen vorgeschlagen. Die Frage: Wie (und ab wann) reagiert der Staat auf Jugendkriminalität? Über Antworten wird politisch wie gesellschaftlich gestritten.

NRW-Innenminister Herbert Reul erwägt eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und betont dabei, dass es dabei nicht um Gefängnisstrafen, sondern um wirksame Maßnahmen zur Prävention gehen sollte. Hintergrund ist eine aktuelle Debatte, angestoßen insbesondere durch einen CSU-Vorschlag zu einem gerichtlichen Verantwortungsverfahren auch für Kinder unter 14 Jahren, der mit verschärften Strafen für schwere Straftaten einhergeht. Aktuelle Berichte zeigen, dass Jugendkriminalität in einigen Regionen Deutschlands zunimmt – gleichzeitig gibt es Stimmen aus der Wissenschaft, die warnen, dass Strafverschärfungen allein kaum eine präventive Wirkung entfalten, vielmehr soziale Präventionsarbeit und ein differenzierter Umgang mit Jugendlichen nötig seien. Aus Düsseldorf etwa wird berichtet, dass 'Häuser des Jugendrechts' Erfolge zeigen, weil sie Justiz, Polizei und Jugendhilfe miteinander vernetzen. Die Diskussion bleibt kontrovers: Kinderschutzverbände äußern Bedenken, während Oppositionsparteien fordern, bestehende Maßnahmen konsequenter umzusetzen, bevor Gesetze verschärft werden.

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