Die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) brachte ihre Erleichterung kaum unter Kontrolle, als sie am Dienstag der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zur Kabinettsentscheidung Auskunft gab. Noch in dieser Woche, so Schäffer, wird das neue Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) im Landtag eingebracht. Bislang ist Berlin der einzige Ort, an dem ein solches Gesetz gilt. "Der Schutz vor Diskriminierung bekommt endlich ein solides Fundament," so Schäffer. Hintergrund sind Ergebnisse des Sozio-Ökonomischen Panels der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes: Knapp jeder achte Mensch in Deutschland – insbesondere Menschen mit ausländischen Wurzeln – berichtet, regelmäßig Benachteiligungen im Alltag zu erleben.
Mit dem neu geplanten Gesetz schließt NRW nach Schäffers Worten eine Lücke: Das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt zwar vor Ungleichbehandlung durch private Akteure wie Arbeitgeber oder Vermieter, aber im Kontakt mit staatlichen Institutionen – Behörden etwa – ist man bisher weitgehend auf sich allein gestellt. Schäffer betonte, das Gesetz ziele nicht darauf ab, Individuen wie Lehrkräfte oder Polizisten bloßzustellen, sondern richte sich auf das Verhalten der Behörden insgesamt.
Wenig überraschend stößt der Gesetzentwurf auf heftige Kritik: Der NRW-Beamtenbund und Stimmen aus der Opposition sorgen sich wegen eines "Generalverdachts" gegen Beschäftigte und vermuten eine Flut an Bürokratie. Sie argumentieren, Diskriminierung in Ämtern sei gar kein drängendes Problem. Was für zusätzliche Brisanz sorgt: Es reicht bereits, wenn Indizien für eine Diskriminierung sprechen, um den Spieß umzudrehen – plötzlich müssen die Beschuldigten nachweisen, dass sie korrekt gehandelt haben. Schäffer wiegelt ab: Eine echte Beweislasterleichterung ja, aber nur, wenn die Indizien wirklich Hand und Fuß haben – vage Unterstellungen oder reines "Gefühl" allein werden nicht durchgehen.
NRW legt mit einem geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor und will so besonders den Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden verbessern. Bislang existiert ein solches Gesetz nur in Berlin, während das bundesweite AGG lediglich bei Diskriminierung durch Privatakteure greift. Die Debatte um das LADG ist heftig: Befürworter betonen die Schließung einer Gerechtigkeitslücke, Kritiker fürchten Überregulierung und sehen kaum Notwendigkeit dafür.
Weitere Recherche ergibt: Laut der Deutschen Welle konkretisieren sich die Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung nach Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung – der NRW-Gesetzentwurf sieht Beratungs- und Beschwerdestellen vor und will Verfahren für Betroffene erleichtern (Quelle: [Deutsche Welle](https://www.dw.com)). Auf Spiegel Online greifen Kommentatoren die Parallele zum Berliner LADG auf und berichten, dass dort die Einführung nicht zu einem massenhaften Anstieg an Beschwerden führte, wie zuvor befürchtet: Viele Behörden haben positive Erfahrungen mit der Beratungspflicht gemacht (Quelle: [Spiegel Online](https://www.spiegel.de)). Die taz hebt hervor, dass Opfer von Diskriminierung landesweit oft hohe Hürden nehmen müssen, um Gerechtigkeit einzufordern, und die NRW-Initiative unterstreiche die Vorbildwirkung auf andere Bundesländer, der gesellschaftliche Streit darüber aber längst nicht entschieden ist (Quelle: [taz](https://taz.de)).