Man spürt fast das Ringen um jedes richtige Wort, wenn Stefanie Hubig (SPD) erklärt, warum das Sexualstrafrecht einen neuen, deutlicheren Rahmen braucht: Im Zentrum müsse zukünftig das klare beiderseitige Einverständnis stehen – und zwar nicht nur im luftigen Raum der Theorie, sondern knallhart im Gesetz. Das alte 'Nein heißt Nein' reiche vor allem dann nicht, wenn Betroffene schlicht sprachlos oder wie erstarrt reagieren. Diese sogenannte Schockstarre – das kennen viele, reden aber selten darüber –, könne dazu führen, dass Übergriffe eben nicht als solche juristisch greifbar werden. Das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip ist da viel konsequenter, findet Hubig und sagt im Gespräch mit den Funke-Zeitungen, sie wolle sich in der Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, auch wenn noch Diskussionsbedarf mit der Union bestehe. Trotzdem glaubt sie, einen Schulterschluss zu erreichen.
Der Bundesrat steht am Freitag vor der Entscheidung über einen Hamburger Antrag, der genau dieses konsensbasierte Modell vorschlägt: Wer eine sexuelle Handlung auslöst, muss aktiv sicherstellen, dass Zustimmung besteht – eine Art klare rote Linie. Anna Gallina (Grüne), Justizsenatorin der Hansestadt, bringt es fast banal auf den Punkt: 'Wenn zwei Menschen intim werden, sollten das eben auch wirklich beide wollen.' Sie kritisiert, wie selten Frauen derzeit tatsächlich Anzeige gegen Sexualdelikte erstatten – ein deutlicher Hinweis auf strukturelle Probleme bei der Strafverfolgung. Gallina sieht nun die unionsgeführten Länder in der Pflicht, ihre angebliche Offenheit in messbare Fortschritte umzumünzen – Worte allein reichen nicht.
In Deutschland wird aktuell darüber debattiert, das Sexualstrafrecht grundlegend zu reformieren, indem das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“ gesetzlich verankert wird. Bundesjustizministerin Hubig argumentiert, dass das bisherige Modell oft versagt, da viele Betroffene in Stresssituationen nicht explizit "Nein" sagen oder Handlungen ablehnen können; das neue Prinzip würde deshalb einen besseren Schutz bieten. Besonders Frauen berichten immer wieder von psychologischen Hürden und mangelnder Unterstützung bei der Anzeige von Sexualdelikten – und genau hier soll ein klares, konsensbasiertes Gesetzesmodell ansetzen. Erst kürzlich wurde auf EU-Ebene eine ähnliche Debatte geführt: Die EU-Kommission hatte bereits 2023 empfohlen, das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip als Standard einzuführen, allerdings zögerten einige Mitgliedsstaaten angesichts rechtlicher und kultureller Bedenken. Spanien und Schweden sind dabei Vorreiter; dort wurde das Prinzip bereits gesetzlich festgeschrieben. In Deutschland bleibt die politische Debatte kontrovers, insbesondere zwischen SPD/Grünen einerseits und CDU/CSU auf der anderen Seite. Laut aktuellen Zahlen melden weniger als 10 Prozent der Vergewaltigungsopfer die Tat – ein massives Zeichen für unausgereifte Gesetzgebung und tief sitzende gesellschaftliche Hemmschwellen. Der Bundesrat wird am Freitag über einen Antrag aus Hamburg abstimmen, der „Nur Ja heißt Ja“ als Grundsatz verankern will. (Quelle: [taz.de](https://taz.de), [spiegel.de](https://www.spiegel.de), [zeit.de](https://www.zeit.de))