Revisionen der 'Kaiserreichsgruppe' vor dem BGH gescheitert

Der Bundesgerichtshof hat den Versuch von vier sogenannten 'Kaiserreichsgruppen'-Mitgliedern abgelehnt, ihre Strafen noch einmal anzufechten. Das teilte das Gericht am Montag mit – ein letzter Versuch, den Richterspruch aus Koblenz zu kippen, blieb damit erfolglos.

heute 14:37 Uhr | 4 mal gelesen

Die verurteilten Mitglieder der 'Kaiserreichsgruppe', allesamt aus dem Milieu der sogenannten Reichsbürger stammend, hatten zuvor Freiheitsstrafen erhalten – einer musste sogar für mehr als acht Jahre ins Gefängnis, die übrigen erwarten Haftstrafen von mindestens knapp drei Jahren. Was mich dabei irritiert: Es klingt fast wie ein schlechter Film, wenn Bürger die Bundesrepublik stürzen und die Regierung per Gewalt loswerden wollen, um das Kaiserreich wiederzubeleben. Laut Urteil plante die Gruppe tatsächlich im Frühjahr 2022, die Regierung in Berlin zu stürzen – samt Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers. Schon schräg, wie schnell sich Ideologien in scheinbar festen Demokratien entwickeln und eben nicht an Geschichte orientieren. Jedenfalls: Der BGH hat die Überprüfung des Urteils abgeschlossen. Fehler? Wurde offenbar nicht gefunden. Somit bleibt das (durchaus harte) Urteil aus Koblenz bestehen – ein rechtskräftiges Ende für diesen besonders absurden Umsturzversuch.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen die Urteile für vier Mitglieder der 'Kaiserreichsgruppe', die im vergangenen Jahr vor dem OLG Koblenz verurteilt worden waren, verworfen. Damit bleibt die Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und diverser anderer Straftaten rechtskräftig. Laut aktuellen Medienberichten wurden in den vergangenen Tagen bundesweit verstärkt Aktivitäten von Reichsbürger-Gruppen und anderen staatsfeindlichen Organisationen beobachtet, teils mit neuen Ermittlungen und Razzien – speziell im Hinblick auf eine erhöhte polizeiliche Wachsamkeit, da weitere Umsturzpläne befürchtet werden.

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