SPD stellt Genehmigungspflicht für junge Männer auf Auslandsreisen infrage

Johannes Fechner von der SPD-Fraktion hält eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer für überholt – und verweist auf das Fehlen der Wehrpflicht als zentrale Grundlage.

heute 14:06 Uhr | 3 mal gelesen

Manchmal fragt man sich wirklich, warum manche Diskussionen geführt werden – so schien es jedenfalls Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Bundestag. Ihm zufolge braucht derzeit kein junger Mann zwischen 17 und 45 Jahren beim Planen eines längeren Auslandsaufenthalts um offizielle Erlaubnis bitten. Hintergrund ist ein Paragraf im Wehrpflichtgesetz, der seit über 60 Jahren unverändert dort steht, aber aus Sicht von Fechner längst nicht mehr greift; schließlich existiert die Wehrpflicht laut aktuellem Gesetz ja nicht. Das Verteidigungsministerium plane nun eine Verwaltungsvorschrift, um die Unsicherheit aus der Welt zu schaffen – die Vorschrift sei, so Fechner, ohnehin „glasklar“. Noch persönlicher äußerte sich auch Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: Für sie sei das Ganze schlicht unverständlich und unnötig, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt. Ihr gefällt, dass das Ministerium nun eindeutig klarstellen will: Ohne Wehrpflicht gibt’s auch keine Genehmigungspflicht. Christoph Schmid, ebenfalls SPD und im Verteidigungsausschuss beheimatet, sieht die Regelung als historisches Relikt aus einer vergangenen Zeit. Freiwilligkeit stehe im Zentrum der Verteidigungspolitik, und alles andere habe „keinerlei Umsetzungsrelevanz“. Das Offensichtliche noch mal: Auch im Bundestag dauert es manchmal etwas, bis alte Gesetze offiziell als das eingeordnet werden, was sie sind – veraltet.

Im Kern geht es um einen alten Passus im Wehrpflichtgesetz, der verpflichtende Genehmigungen für längere Auslandsaufenthalte junger Männer regelt – eine Regel, die offenbar heute niemand mehr als sinnvoll ansieht, da die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Aus den Reihen der SPD, besonders durch Fechner, Wegge und Schmid, wird betont, dass diese Vorschrift praktisch bedeutungslos ist und keine Grundlage hat. Inzwischen signalisiert das Verteidigungsministerium, bald per Verwaltungsvorschrift formell zu klären, dass aktuell keine Genehmigungspflicht besteht – ein Schritt, der Unsicherheiten ausräumen und Transparenz schaffen soll. Offenbar gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass andere Parteien oder gesellschaftliche Gruppen diese Sicht grundsätzlich in Frage stellen; vielmehr scheint ein politischer Konsens zu herrschen, dass die Wehrpflichtregelungen der Vergangenheit nicht mehr ins Heute passen. Deutschland diskutiert seit 2011 (dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht) immer wieder darüber, wie Wehrdienst und Freiwilligkeit zusammenpassen – gerade im Kontext von Personalmangel bei der Bundeswehr bekommen solche Themen mehr Aufmerksamkeit, auch wenn es momentan nicht um eine Wiedereinführung der Wehrpflicht geht.

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