SPD zweifelt an uneingeschränkter Nutzung von US-Stützpunkt Ramstein im Falle eines Iran-Kriegs

Innerhalb der Koalition werden die Stimmen lauter, die die bisherige Freigabe für die Nutzung des amerikanischen Luftwaffenstützpunkts Ramstein im Falle eines Konflikts mit Iran hinterfragen. Die endgültige völkerrechtliche Bewertung durch die Bundesregierung steht noch aus, wie Adis Ahmetovic (SPD) der 'Süddeutschen Zeitung' mitteilte.

heute 16:59 Uhr | 5 mal gelesen

Aus Sicht vieler Sozialdemokraten und der Mehrheit der Völkerrechts-Expertinnen und -Experten wäre eine militärische Aktion gegen den Iran völkerrechtlich nicht haltbar. Würde die Bundesregierung diese Interpretation teilen, könnte das letzte Wort allerdings bei Gerichten liegen – es wäre also möglich, dass die Nutzung von Ramstein für den Krieg per Gerichtsbeschluss beendet wird. Die Bundesregierung, unter Führung von Friedrich Merz (CDU), wehrt sich bislang gegen Beschränkungen oder gar ein Verbot von Überflugrechten. Rechtliche Grundlage ist das Stationierungsabkommen vom Oktober 1954; durch die Verträge der Wiedervereinigung bleibt es in Kraft, unterstützt durch Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts. Nach Einschätzung des Bundestags-Wissenschaftsdienstes könnten beide Verträge mit zweijähriger Frist gekündigt werden – so rasch ist eine Veränderung der US-Militärpräsenz also kaum zu erreichen. Sören Pellmann, Fraktionschef der Linken, forderte, um jegliche Mitschuld an einem völkerrechtswidrigen Angriff zu vermeiden, den Stützpunkt Ramstein für diesen Zweck schließen zu lassen. Laut Bundestags-Gutachten ist Deutschland sogar berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen.

Die Debatte um eine mögliche Nutzung des US-Stützpunkts Ramstein für militärische Operationen gegen den Iran entflammt nicht nur innerhalb der regierenden Koalition, sondern auch im Bundestag: Während sich die SPD auf offene völkerrechtliche Fragen beruft, fordert die Linkspartei längst Konsequenzen. Bisher beharrt die CDU-geführte Bundesregierung auf den bestehenden Abkommen, verweist auf das Stationierungsrecht und internationale Verpflichtungen, während völkerrechtliche Bedenken und moralische Erwägungen immer drängender werden. In der aktuellen Nachrichtenlage wird zudem deutlich, dass eine Aufkündigung der Präsenz juristisch zwar möglich, praktisch aber an Fristen und außenpolitische Zwänge gebunden ist; auch die internationale Unsicherheit, ausgelöst durch den israelischen Angriff auf den Iran, verschärft die Debatte um Deutschlands Rolle und Verantwortlichkeit.

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