Anlässlich der heutigen EuGH-Entscheidung, wonach das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht als staatliche Beihilfe gilt, kommentiert Thüga-Chef Dr. Constantin H. Alsheimer:
„Das Urteil schafft Klarheit: Das KWKG ist rechtlich kein Förderinstrument im Sinne einer Beihilfe. Damit gibt es keine Hürden mehr für eine zügige Verlängerung oder sogar den Ausbau der Förderung — und was mindestens genauso wichtig ist, für mehr Vielfalt beim weiteren Ausbau von gesicherten Kraftwerksleistungen.
Die Energiewende stellt uns vor gewaltige Aufgaben: Laut Bund müssen wir bis 2035 rund 35,5 Gigawatt an gesicherter Leistung neu schaffen. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann ein beachtlicher Teil dieser Reserve sein. Sie verbindet, das ist kein leeres Versprechen, Strom- und Wärmeerzeugung auf bemerkenswert effiziente Art — und macht uns resilienter, effizienter und klimafreundlicher zugleich.
Thüga fordert konkret ein KWK-Gesetz, das bis mindestens 2035 gilt, plus eine Öffnung der Förderung für nachhaltige Brennstoffe und attraktivere Vergütungen, besonders für kleinere, systemrelevante KWK-Anlagen. Gerade kleine Kraftwerke können im künftigen Kapazitätsmarkt das Rückgrat der Versorgung bilden. Wichtig dabei: Die derzeit für große Großkraftwerke geplanten Erleichterungen bei Genehmigungen sollten auch für kleine Anlagen gelten.
In ganz Deutschland sichern schon jetzt rund 70.000 kleine KWK-Kraftwerke die Versorgung. Sie sind in vielen Städte und Gemeinden unverzichtbar. Unser Einsatz für eine KWKG-Verlängerung zielt daher nicht nur auf Bestandsschutz, sondern auf ein zukunftsfähiges, widerstandsfähiges Energiesystem. Vielfalt und Flexibilität beim Kraftwerkszubau machen unser Netz sicher.“
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Dr. Detlef Hug
detlef.hug@thuega.de
Tel. +49 (0) 89-38197-1222
Quelle: Thüga AG via news aktuell
Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besagt, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt, was rechtlich den Weg für eine nachhaltige Verlängerung und für Reformen freimacht. In diesem Kontext betont Thüga die Dringlichkeit, das KWKG mindestens bis 2035 zu verlängern, die Förderbedingungen für klimafreundliche Brennstoffe zu öffnen und insbesondere die Vergütung kleiner dezentraler Anlagen zu verbessern, um die Energieversorgung zu sichern. Der Wettbewerb um sichere Kraftwerkskapazitäten verschärft sich deutlich, da neben den europäischen Vorgaben auch in Deutschland der notwendige Ausbau vorangetrieben werden muss: Mehr als 70.000 kleine KWK-Anlagen stützen schon jetzt die Versorgung, und ihr Anteil wird im Zuge des Kohleausstiegs weiter an Bedeutung gewinnen. Aktuelle Recherchen zeigen zudem, dass sowohl die Bundesregierung als auch große Versorger und Stadtwerke unter Zeitdruck stehen, um die nötigen Kapazitäten zu schaffen, insbesondere da absehbar ist, dass Gaskraftwerke – zumindest kurz- bis mittelfristig – eine wesentliche Rolle im Transformationsprozess spielen werden. Gleichzeitig werden in Politik und Öffentlichkeit kontroverse Debatten über Technologieoffenheit, Marktdesign und die Rolle erneuerbarer Energien geführt. Mehrere Fachportale und Publikationen berichten aktuell über Unsicherheit bezüglich konkreter Investitionsanreize, bürokratischer Hürden und der Frage, welche Rolle Wasserstoff und Biogas tatsächlich mittelfristig spielen können.