Ungewisse Zukunft für Tariftreuegesetz und Vergabebeschleunigung – 2025 wohl zu ambitioniert

Es sieht nicht danach aus, als ob das Tariftreuegesetz und das Vergabebeschleunigungsgesetz noch dieses Jahr durchs Parlament kommen – politische Blockaden machen den Fahrplan zunehmend unrealistisch.

heute 13:24 Uhr | 19 mal gelesen

Angeblich, so meldet Politico unter Verweis auf Kreise innerhalb der Bundestagsfraktionen, stockt der Prozess um das Tariftreuegesetz sowie das Vergabebeschleunigungsgesetz derzeit komplett. Offiziell war angenommen worden, dass beide Vorhaben – die eng miteinander verwoben sind – spätestens 2025 in trockenen Tüchern seien. Doch nach dem Kabinettsbeschluss im Sommer und einer ersten Lesung im Herbst herrscht jetzt Stillstand. Interessant: Über das geplante Sondervermögen von knapp 60 Milliarden Euro für 2026 müsste man somit wohl weiter nach den bestehenden Vergabe-Regeln verfügen. Die Gespräche zwischen SPD und Union zum Tariftreuegesetz sind offenbar eingefroren. Trotz zahlreicher – angeblich neun – Berichterstatterrunden kam nichts Zählbares dabei heraus. Es scheint sich hauptsächlich um drei Streitpunkte zu drehen. Erstens: Die SPD möchte, dass einen Antrag zur Festlegung tariflicher Arbeitsbedingungen entweder eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband allein stellen dürfen. Die Union hingegen fordert einen gemeinsamen Antrag beider Partner. Zweitens: Auch die Entscheidungshoheit des Bundesarbeitsministeriums unter Bärbel Bas (SPD) steht in der Kritik; die Union will künftig das gesamte Kabinett stimmen lassen. Drittens: Der Handel soll nach Willen der Union ganz außen vor bleiben, ein Ansatz, den schon manche Bundesländer verfolgen. Weil weder die Berichterstatter noch die Arbeitsgruppen um eine Lösung ringen konnten, ist der Auftrag jetzt bei den stellvertretenden Fraktionschef*innen hängengeblieben. Übrigens gibt’s auch beim Vergabebeschleunigungsgesetz Komplikationen: Einige Termine platzten wegen Krankheitsfällen bei der Union. Hinzu kommen inhaltliche Kontroversen bei der Frage, ob die Losaufteilung – also kleine Pakete für mittelständische Unternehmen – oder Großvergaben bevorzugt werden sollen. Beides wird diskutiert, aber niemand scheint sich festlegen zu wollen.

Ein echter Fortschritt beim Tariftreuegesetz sowie beim Vergabebeschleunigungsgesetz bleibt aus, da politische Differenzen zu zentralen Aspekten ungelöst sind – insbesondere bei Mitbestimmungsrechten, Beteiligung der Tarifpartner und beim Umgang mit der Handelsbranche. Die SPD und CDU/CSU stehen sich vor allem in der Frage der Antragsstellung zur Tarifbindung unversöhnlich gegenüber; während die SPD Einzelanträge von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden erlaubt sehen will, verlangt die Union gemeinsames Einvernehmen – zudem möchte sie den Einfluss des gesamten Kabinetts. Weiterhin bleibt die Verteilung von Großvergaben oder kleineren Losen ein Streitpunkt, der vor allem für den Mittelstand bedeutsam ist. Neuere Entwicklungen zeigen, dass die Bundesregierung auch wegen der aktuellen Störungen im Haushaltsprozess zusätzliche Schwierigkeiten beim Vorantreiben wichtiger Gesetzesvorhaben beklagt (Quelle: [Süddeutsche Zeitung](https://www.sueddeutsche.de)). Zeitgleich gibt es wachsende Kritik an der schleppenden Digitalisierung und Verwaltungsreform im Vergabebereich, die mögliche Effizienzsteigerungen unnötig verlangsamen (Quelle: [FAZ](https://www.faz.net)). In den letzten Stunden wurde zudem über steigenden Druck der Wirtschaft berichtet, die Ausschreibungsbedingungen zügig klarzustellen, damit Planungssicherheit für Unternehmen besteht (Quelle: [Der Spiegel](https://www.spiegel.de)).

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