Urteil: Kein genereller Anspruch auf Bundestagsausweis für Abgeordneten-Mitarbeiter

Nicht jeder Mitarbeiter im Bundestag bekommt automatisch einen persönlichen Hausausweis – das wurde jetzt höchstrichterlich bestätigt.

heute 11:31 Uhr | 4 mal gelesen

Da saß er nun, der Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten, und musste sich vom Verwaltungsgericht Berlin und nun endgültig auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sagen lassen: Einen Bundestagsausweis gibt es nicht einfach so. Die Spielregeln für Zugang und Verhalten im Berliner Reichstag sind nämlich ziemlich klar – wer reinwill, muss vorher beweisen, dass er zuverlässig ist. In diesem Fall hatte die Verwaltung Bedenken, weil beim Kläger Kontakte zu russischen Staatsstellen im Raum standen. Ergebnis: Kein Zugang zu den nicht-öffentlichen Bundestagsbereichen. Das Gericht fand zudem: Die Verwaltung durfte so handeln, weil die Bundestags-Hausordnung dazu ausreicht. Das findet der Mitarbeiter natürlich unfair, aber laut Gericht: Basta. Die Entscheidung ist endgültig, Berufung ausgeschlossen.

Das jetzige Urteil bestätigt: Bundestagsmitarbeiter haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Hausausweis, wenn Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit bestehen – insbesondere, wenn Verbindungen zu ausländischen staatlichen Akteuren wie Russland nachgewiesen werden können. Solche Entscheidungen stützen sich auf die interne Hausordnung sowie besondere Zugangsregeln, die dem Schutz der parlamentarischen Abläufe dienen. Das Thema rückt auch ins Licht der aktuellen politischen Spannungen, da es symbolhaft für den deutschen Umgang mit möglicher Einflussnahme aus dem Ausland steht. Aktuell ist zu beobachten, dass der Bundestag und deutsche Behörden ihre Sensibilität gegenüber ausländischer Einflussnahme, insbesondere durch Russland und China, deutlich erhöht haben; Sicherheitsprüfungen und Zugangsbeschränkungen werden daher strenger gehandhabt. Ebenso diskutieren Medien und Politik in Deutschland über notwendige gesetzliche Nachschärfungen, um den Schutz demokratischer Institutionen zu stärken. Auch die öffentliche Debatte über Transparenz und Datenschutz bei Sicherheitsüberprüfungen gewinnt an Relevanz, teils verbunden mit Ängsten vor Überbürokratisierung oder Missbrauch administrativer Macht.

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