Es ist schon irgendwie bezeichnend: Kaum präsentiert die Politik einen Plan für effizientere Gesundheitsvorsorge, gehen die Wogen auch schon hoch. Warken betonte in der Sendung "Pinar Atalay", dass das Screening nicht abgeschafft, sondern besser ausgerichtet werden solle – konkret auf Risikogruppen. So ganz nachvollziehbar ist der Schritt für viele nicht, aber sie zieht einen globalen Vergleich: Sogar Länder wie Australien mit weit größerer Sonneneinstrahlung machen kein Screening für die gesamte Bevölkerung. Seltsam einerseits, logisch andererseits? Die Verfügbarkeit von Hautarztterminen ist ohnehin schon ein rotes Tuch für viele, und genau da will man ansetzen: Priorisierung für Menschen, die tatsächlich ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs haben. Was bleibt für die anderen? Beratung, individuelle Einschätzung, sagt Warken. Die Sorge, mehr Erkrankte und höhere Kosten wären am Ende die Folge, will sie nicht teilen – hier müsse der Gemeinsame Bundesausschuss nun nach wissenschaftlichen Kriterien die Details klären. Was noch nicht offen gesagt wird: Die Frage, wie die Reform praktisch greift, ob sie vielleicht zu Lücken führt, wird wohl erst der Alltag zeigen. Das hat ja schon öfter für Überraschungen gesorgt.
Die Debatte rund um die Einschränkung des Hautkrebsscreenings als Kassenleistung reißt nicht ab. Während Warken eine rationale Neuausrichtung propagiert, verweisen Kritiker wie der Deutsche Hausärzteverband darauf, dass durch die Beschränkung Vorsorgechancen verloren gehen könnten. In aktuellen Medienberichten wurde zusätzlich betont, dass Hautkrebserkrankungen in Deutschland weiter zunehmen und langfristig Prävention günstiger sein könnte als spätere Therapien. Laut neuen Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium hat sich die Inzidenz von Hautkrebs seit den 1990er Jahren verdoppelt, Fachgesellschaften wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen fordern einen niederschwelligen Zugang zur Vorsorge für die breite Bevölkerung. Der Gemeinsame Bundesausschuss plant derzeit, klare Risiko- und Alterskriterien festzulegen. Insbesondere soll geprüft werden, wie ein gerechter Zugang auch bei der Fokussierung für Menschen aus bildungsfernen oder ländlichen Regionen möglich bleibt.