Eigentlich ist es ganz einfach, möchte man meinen: Alle Menschen, die nach Deutschland kommen, sollten unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung die Möglichkeit bekommen, die Sprache zu lernen. Doch die praktische Realität sieht, wie so oft, ganz anders aus. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention eindeutig vorschreibt, dass Bildung zugänglich und diskriminierungsfrei gestaltet werden muss, stoßen Geflüchtete mit Behinderung hierzulande auf erhebliche Hindernisse. Die Liste der Verstöße gegen Menschenrechte, so betonen es nicht nur die Aktivistinnen von Handicap International, ist leider lang und wiederholt sich regelmäßig.
„Sprache öffnet Türen – oder schlägt sie zu, wenn man sie nicht sprechen darf“, bringt es Sophia Eckert von Handicap International auf einen Punkt, der schwer zu widerlegen ist. Wer den Spracherwerb verhindert, verweigert oft gleich ganze Lebensbereiche: Arbeit, Freundschaften oder schlicht den kleinen Kampf um Alltäglichkeiten wie einen Arzttermin. Solange die dafür nötigen Kurse für Menschen mit Behinderung nicht barrierefrei und selbstverständlich verfügbar sind, bleibt Teilhabe ein politisches Lippenbekenntnis.
Der Appell der Organisationen ist vor diesem Hintergrund nicht einfach ein weiteres Papier mehr – sondern eine längst überfällige Erinnerung an Grundrechte und Gesetzestreue. Es geht dabei nicht nur um ein freundliches Angebot, sondern um echte, gesetzlich verankerte Verpflichtung: Niemand soll, so fordert es auch das Grundgesetz, wegen einer Behinderung benachteiligt werden dürfen.
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte stellte das Bündnis klar: Nur wenn integrative Sprach- und Berufskurse wirklich allen offenstehen, wird Deutschland seinem Anspruch auf eine inklusive Gesellschaft gerecht. Handicap International bleibt hier, gemeinsam mit anderen Akteuren, am Ball – und fordert die Regierung zum Handeln auf. Was daraus wird? Bleibt abzuwarten.
Deutschland hat sich, durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention und deren verbindliche Übernahme ins nationale Recht, verpflichtet, inklusive Bildungsangebote zu schaffen – dieser Anspruch wird im Bereich des Spracherwerbs für Geflüchtete mit Behinderung dennoch häufig unterlaufen. In der Praxis scheitert die Umsetzung oftmals an fehlenden barrierefreien Strukturen, mangelnder personeller Unterstützung oder schlicht am politischen Willen. Neuere Berichte und Medienanalysen zeigen, dass trotz wachsender Sensibilisierung der Gesellschaft konkrete Verbesserungen bisher schleppend umgesetzt werden: Noch immer liegt die Zahl der geflüchteten Menschen mit Zugang zu barrierefreien Integrationskursen deutlich unter dem Bedarf. Lokale Initiativen, etwa in Berlin und Hamburg, experimentieren zwar vereinzelt mit innovativen Ansätzen, aber ein flächendeckendes Konzept fehlt weiterhin. Der öffentliche Diskurs zum Thema hat an Fahrt aufgenommen: Medien wie taz und Die Zeit berichteten zuletzt über mutmachende Pilotprojekte, aber auch über eklatante Lücken – etwa bei der Förderung von Dolmetscherdiensten sowie dem Mangel an speziell geschulten Lehrkräften. Hinzu kommt ein Detail, das oft übersehen wird: Viele Barrieren sind nicht nur baulicher Natur, sondern betreffen auch digitale Hürden – etwa bei Onlinekursen, wo barrierefreie Software und Zugänge fehlen. Abschließend lässt sich sagen, dass trotz zahlreicher öffentlicher Bekenntnisse die Realität für viele Betroffene von Unsichtbarkeit und Ausgrenzung geprägt ist.