Bayerns Finanzminister Albert Füracker betont die Notwendigkeit einer umfangreichen Reform der Erbschaftsteuer. Ihm zufolge sollte die Priorität nicht auf einer Steuererhöhung, sondern auf einer spürbaren Entlastung der Bürger liegen. Die Freibeträge der Erbschaftsteuer seien seit 17 Jahren nicht angepasst worden und müssten dringend erhöht werden, um der Inflation und steigenden Immobilienpreisen gerecht zu werden. Füracker sieht es als problematisch an, dass Erben dadurch möglicherweise ihr Elternhaus verkaufen müssten, um die Steuerlast zu begleichen. Auch die Union, vertreten durch Jens Spahn (CDU), sieht Handlungsbedarf für eine Reform. Zudem plädiert Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer und klagt aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die bestehende Gesetzeslage. Eine Erhöhung der Steuerbelastung, insbesondere für Unternehmen und Unternehmensnachfolger, wird von Füracker mit Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland strikt abgelehnt.
Der Vorschlag von Bayerns Finanzminister Albert Füracker, die Erbschaftsteuer-Freibeträge zu erhöhen, gewinnt im gesamtdeutschen Diskurs an Bedeutung, da insbesondere im Süden höhere Immobilienpreise und steigende Lebenshaltungskosten die Erben zunehmend belasten. Bundesweit wird diskutiert, wie der Spagat zwischen steuerlicher Gerechtigkeit und dem Erhalt von Familienvermögen gelingen kann, während gleichzeitig Kritik an regionalen Ungleichheiten laut wird. Laut aktuellen Berichten nehmen die Diskussionen über eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland Fahrt auf, wobei sich insbesondere die CSU für eine differenzierte und an den Immobilienwerten orientierte Anpassung ausspricht, begleitet von Forderungen nach einem höheren Schutz von Familienhäusern und mittelständischen Unternehmen.