Neuer Gesetzesentwurf: Bundesregierung plant dreimonatige IP-Adressen-Speicherung

SPD und CDU wollen konsequenter gegen Internetkriminalität vorgehen – ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen liegt nun auf dem Tisch.

heute 00:02 Uhr | 32 mal gelesen

Künftig sollen Internetprovider nach dem neuen Gesetzentwurf verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Nutzer für einen Zeitraum von drei Monaten aufzubewahren. Das hat die "Bild am Sonntag" berichtet; federführend ist Justizministerin Stefanie Hubig aus der SPD. Der Entwurf sieht vor, dass neben der „Internetprotokoll-Adresse“ auch Zeitpunkt und Dauer der Zuweisung sowie weitere relevante Informationen gespeichert werden. Die Regierung verfolgt damit das Ziel, härter gegen Sexualverbrechen, Cybercrime und insbesondere Delikte wie Kinderpornografie und Hasskriminalität im Netz vorzugehen. Das Ganze ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern – erst am Freitag wurde der Entwurf an sämtliche Bundesministerien weitergeleitet. Im Bundestag steht das Vorhaben für das Frühjahr auf dem Zettel. Aus Hubigs Perspektive drückt sich darin ein dringendes Bedürfnis aus, Kriminellen im Internet das Handwerk zu legen: Noch viel zu häufig verschwänden Täter bei Internet-Vergehen in der Anonymität des Netzes. Datenschutzsorgen wimmelt sie ab – Hubig betont laut "Bild", dass die Vertraulichkeit der Kommunikation strikt geschützt bleibe und die Bildung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen laut Entwurf ausdrücklich nicht zulässig sei.

Die Bundesregierung, speziell SPD und CDU, verfolgt mit dem angekündigten Gesetzesentwurf das Ziel, Internetkriminalität besser nachverfolgen zu können. Ein zentraler Punkt ist die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für drei Monate, was laut Justizministerin Hubig notwendig ist, um insbesondere Sexualdelikte, Betrugsfälle und Hass im Internet effektiver aufzuklären. Datenschützer äußern Bedenken, ob die Maßnahme nicht doch Missbrauchspotential birgt – Hubig versuchte, diesen Sorgen entgegenzuwirken, indem sie die strengen Grenzen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte hervorhob. Weitere Recherchen zeigen, dass die Diskussion über Vorratsdatenspeicherung bereits seit Jahren geführt wird, oft zwischen Strafermittlern und Datenschützern. In aktuellen Medienberichten, so beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung und auf Spiegel Online, wird deutlich, dass die Debatte um einen Ausgleich von Sicherheit und Grundrechten in Deutschland weiterhin lebhaft und kontrovers verläuft. Europäische Vorgaben und Gerichtsurteile, etwa vom EuGH, beeinflussen die Gestaltung solcher Gesetze maßgeblich, weshalb die politische Dynamik dazu auch in den nächsten Wochen sehr wahrscheinlich weiter an Fahrt aufnehmen wird.

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