Alexander Dobrindt, aktuell Bundesinnenminister, äußerte sich zur Verurteilung von Maja T. in Ungarn ziemlich klar: Für ihn sei das Ergebnis nicht nur erwartbar gewesen, sondern auch angemessen. "Maja T. war Teil einer linksextremen Gruppe, die mit Schlagstöcken und Gummihämmern Menschen angriff, wodurch schwere Verletzungen und sogar ein Schädelbruch verursacht wurden", so Dobrindt gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Aus seiner Sicht ist es logisch, dass ein Gericht darauf mit einer Verurteilung reagiert. Da die Übergriffe in Ungarn stattfanden, sieht Dobrindt keinen Grund, das Gerichtsverfahren oder das Urteil in Frage zu stellen. Hintergrund ist, dass Maja T., eine non-binäre Person aus Deutschland, gemeinsam mit anderen Beschuldigten im Februar 2023 in Budapest mehrere mutmaßliche Rechtsextreme massiv angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben soll. Die deutsche Justiz – genauer das Bundesverfassungsgericht – hatte eine Auslieferung nach Ungarn zunächst für rechtswidrig befunden. Allerdings gibt es von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft inzwischen eine bindende Zusage, dass Maja T. nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe wieder zurück nach Deutschland überstellt werden könnte.
Die Verurteilung von Maja T., einer non-binären Deutschen, zu acht Jahren Haft in Ungarn sorgt weiterhin für politische Debatte. Während Innenminister Dobrindt das Urteil als zwangsläufig beurteilt, weisen Menschenrechtsorganisationen und Anwälte auf mögliche Mängel des ungarischen Justizsystems und die Gefahr politisch motivierter Verfahren hin. Recherchen zeigen, dass die Rechtsprechung in Ungarn gerade bei politisch aufgeladenen Fällen international kritisch beobachtet wird; in sozialen Medien und bei NGOs wird indes auch die Frage nach Haftbedingungen angesichts der non-binären Identität von Maja T. thematisiert. Übrigens ist das Thema Rückführung nach Deutschland weiterhin offen, obwohl rechtliche Garantien zwischen den Behörden ausgehandelt wurden.