Erstmals seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs hat Deutschland einen syrischen Straftäter nach Syrien abgeschoben, was einen politischen und humanitären Tabubruch darstellt. Der Mann, der in NRW wegen schwerer Straftaten einsaß, wurde laut Medien unter strengen Sicherheitsmaßnahmen nach Damaskus überstellt. Diese Entscheidung hat eine breite Debatte darüber ausgelöst, wie mit straffällig gewordenen Ausländern und Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer künftig verfahren werden sollte; Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Schritt als riskant und möglicherweise völkerrechtswidrig. Nach Recherchen verschiedener Zeitungen gibt es zudem Hinweise auf politischen Druck aus Teilen der Union und eine verstärkte Diskussion über eine Änderung der bisherigen Rückführungspolitik – insbesondere bei Straftätern. Internationale Organisationen wie UNHCR warnen jedoch weiterhin vor den Gefahren für abgeschobene Rückkehrer in Syrien, wo Folter, Haft und politisch motivierte Verfolgung nach wie vor dokumentiert werden. Die Bundesregierung betonte zwar, Einzelfallprüfungen durchführen zu wollen, doch bleibt unklar, ob weitere Abschiebungen nach Syrien geplant sind – was angesichts der Sicherheitslage eine heikle Gratwanderung darstellt.