Laut Berechnungen des Ökonomen Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg für das 'Handelsblatt' (Dienstagausgabe) sollen die Beitragsbemessungsgrenzen im kommenden Jahr sowohl in der Renten- als auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Laut dem Entwurf, den Ministerin Bas zur Abstimmung vorgelegt hat, würde die Grenze für die Rentenversicherung von 8.050 auf 8.450 Euro, und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro monatlich angehoben. Dadurch müssten Gutverdiener höhere Sozialabgaben zahlen, wobei diese Regelung jährlich an den Lohnentwicklungen angepasst wird. Werden gleichzeitig geplante Steuerentlastungen der Koalition für 2025 berücksichtigt, reduzieren sich die Zusatzbelastungen jedoch teilweise. Beispielsweise müsste ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 6.000 Euro Gehalt monatlich zunächst 394 Euro mehr an Beiträgen zahlen, wovon durch Steueränderungen 81 Euro reale Zusatzlast verbleiben. Am stärksten betroffen sind Ehepaare mit Kindern, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – hier kann der jährliche Mehraufwand etwa 300 Euro betragen.
Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen soll für eine gerechtere Finanzierung der Sozialversicherungssysteme sorgen und folgt gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen an die Einkommensentwicklung in Deutschland. Laut aktuellen Medienberichten kritisieren verschiedene Wirtschaftsverbände die geplanten Änderungen, da sie Leistungsanreize für Fachkräfte reduzieren könnten, während Sozialverbände die Maßnahme überwiegend begrüßen, um die Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen zu stärken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und steigender Kosten im Sozialbereich, sehen Experten die Anhebung als notwendiges Instrument zur langfristigen Stabilisierung der Renten- und Krankenversicherungen; sie fordern gleichzeitig eine umfassendere Reform zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialsysteme.