Bürgergeld-Reform: Ex-Präsident des Bundessozialgerichts hält harte Sanktionen für verfassungskonform

Rainer Schlegel, einst oberster Richter am Bundessozialgericht, sieht die geplanten strengeren Regeln beim Bürgergeld im Einklang mit dem Grundgesetz – auch wenn sie bis zum völligen Leistungsentzug reichen.

heute 07:47 Uhr | 88 mal gelesen

Man darf ja über juristische Einschätzungen streiten – aber wenn jemand wie Rainer Schlegel, der das Bundessozialgericht geführt hat, zum Bürgergeld ein Gutachten abliefert, sollte man zumindest genauer hinhören. Wie jetzt durch die SZ bekannt wurde, hält er härtere Sanktionen – bis hin zur Totalstreichung der Leistungen bei besonders renitenten Alleinstehenden – durchaus für verfassungsrechtlich haltbar. Klar: Auftraggeber war die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, also wirtschaftsnah und sicherlich nicht ganz uneigennützig unterwegs. Kritik kommt sofort: Grüne, Jusos und Linke sehen Grundrechte in Gefahr, witterten verfassungswidrige Zumutungen. Es ist kompliziert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 Sanktionen bei Hartz IV ziemlich eingeschränkt. Aber Schlegel meint, das sei kein endgültiges 'Nein', sondern eher: Es kommt drauf an. Strenge Härtefallregeln könnten laut ihm verhindern, dass wirklich unzumutbare Konsequenzen entstehen – etwa wenn Kinder oder Partner betroffen sind. Im Umkehrschluss: Für Alleinstehende dürfe man nach Schlegels Lesart strikter sein. Er nennt als Ausnahmefällen nur eindeutige Notlagen, wie akute Wohnungslosigkeit. Interessant ist, dass Schlegel CDU-Kreisen nahesteht und für Carsten Linnemann, den CDU-Generalsekretär, beraten hat. Das verleiht seinen Positionen zusätzliches politisches Gewicht. In der Praxis werden Totalsanktionen zwar äußerst selten verhängt – zu aufwendig, die Nachweise zu erbringen. Aber Schlegel schlägt jetzt vor, die Beweisführung ordentlich zu lockern: Schon ein vages 'Nichtmitwirken' soll reichen, auch ohne harten Nachweis. Klingt alles ziemlich drastisch, und prompt plant Arbeitsministerin Baerbock... ach nein, Bärbel Bas (fast verwechselt!) jetzt noch ein Gesetz. Wer Termine im Jobcenter partout schwänzt, dem droht der Totalausschluss. Der Entwurf dafür soll bereits im November im Bundestag landen. Was dabei herauskommt? Wer weiß. Irgendwie typisch für diese Zeiten: Die Fronten sind verhärtet – juristisch und politisch.

Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält „Totalsanktionen“ im Rahmen der Bürgergeld-Reform trotz strenger Auflagen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 grundsätzlich für zulässig – zumindest bei Alleinstehenden, sofern Härtefälle berücksichtigt werden. Das umstrittene Gutachten entstand im Umfeld wirtschaftsnaher Kreise; politische Linke kritisieren die Pläne als verfassungswidrig und sehen soziale Grundrechte gefährdet. Arbeitsministerin Bärbel Bas verfolgt entsprechende Pläne konsequent weiter, was die öffentliche und politische Debatte deutlich befeuert hat. Zusätzlich ergaben sich in den letzten 48 Stunden aus der Medienrecherche folgende relevante Details: Die Debatte um Bürgergeld verschärft sich angesichts inflationsbedingter Mehrbelastungen; sowohl Aktivist:innen als auch Sozialverbände fordern bessere Unterstützung statt härterer Kontrollen. Verschiedene Bundesländer kritisieren die Ausgestaltung der Reform als nicht praxistauglich und bemängeln zu hohe bürokratische Hürden. Mehrere Zeitungen berichten von zunehmender Unsicherheit bei Bedürftigen – es wächst die Sorge, dass Sanktionen vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen treffen könnten.

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Laut einem umfangreichen Beitrag in der taz wird kritisiert, dass die geplanten Bürgergeld-Reformen insbesondere Alleinerziehende und psychisch Erkrankte einem erhöhten Druck aussetzen könnten; viele Fachleute sehen hier eine Verletzung der Menschenwürde – und stellen infrage, ob Sanktionsregime langfristig tatsächlich zur Arbeitsmarktintegration beitragen. (Quelle: https://taz.de)

Die Süddeutsche Zeitung stellt in einer aktuellen Analyse dar, dass die verschärften Sanktionen politisch heftig umkämpft sind und Sozialverbände vor einem Klima der Angst warnen, auch weil Unterstützungsnetze oft zu löchrig sind; die Debatte um die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen spitzt sich mit Blick auf steigende Lebenshaltungskosten weiter zu. (Quelle: https://www.sueddeutsche.de)

Die Zeit berichtet, dass die Bundesregierung trotz anhaltender Proteste und Warnungen von Wohlfahrtsorganisationen an den geplanten Bürgergeld-Sanktionen festhält; sie erläutert außerdem, dass rechtliche Unsicherheiten und offene Fragen zur Verfassungsmäßigkeit noch längst nicht ausgeräumt sind – insbesondere nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Quelle: https://www.zeit.de)

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