Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält „Totalsanktionen“ im Rahmen der Bürgergeld-Reform trotz strenger Auflagen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 grundsätzlich für zulässig – zumindest bei Alleinstehenden, sofern Härtefälle berücksichtigt werden. Das umstrittene Gutachten entstand im Umfeld wirtschaftsnaher Kreise; politische Linke kritisieren die Pläne als verfassungswidrig und sehen soziale Grundrechte gefährdet. Arbeitsministerin Bärbel Bas verfolgt entsprechende Pläne konsequent weiter, was die öffentliche und politische Debatte deutlich befeuert hat. Zusätzlich ergaben sich in den letzten 48 Stunden aus der Medienrecherche folgende relevante Details: Die Debatte um Bürgergeld verschärft sich angesichts inflationsbedingter Mehrbelastungen; sowohl Aktivist:innen als auch Sozialverbände fordern bessere Unterstützung statt härterer Kontrollen. Verschiedene Bundesländer kritisieren die Ausgestaltung der Reform als nicht praxistauglich und bemängeln zu hohe bürokratische Hürden. Mehrere Zeitungen berichten von zunehmender Unsicherheit bei Bedürftigen – es wächst die Sorge, dass Sanktionen vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen treffen könnten.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
Laut einem umfangreichen Beitrag in der taz wird kritisiert, dass die geplanten Bürgergeld-Reformen insbesondere Alleinerziehende und psychisch Erkrankte einem erhöhten Druck aussetzen könnten; viele Fachleute sehen hier eine Verletzung der Menschenwürde – und stellen infrage, ob Sanktionsregime langfristig tatsächlich zur Arbeitsmarktintegration beitragen. (Quelle: https://taz.de)
Die Süddeutsche Zeitung stellt in einer aktuellen Analyse dar, dass die verschärften Sanktionen politisch heftig umkämpft sind und Sozialverbände vor einem Klima der Angst warnen, auch weil Unterstützungsnetze oft zu löchrig sind; die Debatte um die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen spitzt sich mit Blick auf steigende Lebenshaltungskosten weiter zu. (Quelle: https://www.sueddeutsche.de)
Die Zeit berichtet, dass die Bundesregierung trotz anhaltender Proteste und Warnungen von Wohlfahrtsorganisationen an den geplanten Bürgergeld-Sanktionen festhält; sie erläutert außerdem, dass rechtliche Unsicherheiten und offene Fragen zur Verfassungsmäßigkeit noch längst nicht ausgeräumt sind – insbesondere nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Quelle: https://www.zeit.de)