Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin erklärte, besteht in der EU ein breiter Konsens darüber, Rückführungen abgelehnter Asylbewerber künftig effizienter durchführen zu können. Die aktuellen Beschlüsse des Bundeskabinetts setzen die europäischen Vorgaben direkt um und beinhalten Maßnahmen für eine strengere Handhabung der Asylverfahren. Über eine Einschätzung aus Hessen, laut der das Gesetz die Abschiebepraxis erschweren könnte, äußerte sich der Sprecher nicht. Mit dem Beschluss zur nationalen Umsetzung des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) will die Regierung die Rahmenbedingungen für ein besseres europaweites Management der Migration schaffen. Die Reform, bestehend aus einer Richtlinie und zehn Verordnungen, wird ab Sommer 2026 EU-weit gelten. In Deutschland werden dafür die Rechtsvorschriften weitestgehend originalgetreu übernommen. Vorgesehen sind unter anderem Reformen bei Grenzkontrollen, dem Screening, der Eurodac-Datenbank, der Kategorisierung sicherer Drittstaaten und einem solidarischen Verteilungsmechanismus zur Unterstützung besonders belasteter Staaten. Außerdem verschärfen die neuen Gesetze die Asylverfahren: Mitgliedsstaaten dürfen sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten und Aufenthalts- sowie Meldeauflagen ausweiten, um die Kontrolle und Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu verbessern.
Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der GEAS-Reform ihre rechtlichen Grundlagen für eine einheitlichere, restriktivere Migrationspolitik geschaffen, die ab 2026 europaweit gelten soll. Unter anderem sollen schnellere und effizientere Abschiebungen ermöglicht sowie strengere Auflagen für Asylbewerber eingeführt werden. Laut aktuellen Berichten reagieren zivilgesellschaftliche Organisationen mit Kritik an den geplanten Maßnahmen, weil sie eine Verschärfung humanitärer Standards befürchten; Befürworter loben dagegen die verbesserte europäische Zusammenarbeit und die neue Lastenteilung. Nach derzeitigen Recherchen sieht das Bundesinnenministerium die GEAS-Reform als wirksames Instrument, die sogenannte Sekundärmigration innerhalb der EU zu minimieren und die Handhabe über Rückführungen zu stärken. Gleichzeitig bleibt umstritten, ob die geplanten Regularien tatsächlich die Verwaltung beschleunigen oder – wegen zusätzlicher Prüfpflichten – eher zu Verzögerungen im System führen werden. In der aktuellen Berichterstattung wird zudem darauf hingewiesen, dass gerade Deutschland mit der geplanten Umsetzung eine Signalwirkung innerhalb der EU anstrebt und die Verteilung von Geflüchteten solidarischer gestalten will.