BVE pocht auf mehr Praxisnähe und erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert im Zuge aktueller Debatten über die EUDR eine alltagsnahe Nachbesserung und insistiert auf eine 12-monatige Fristverlängerung – denn die bisherige Umsetzung drohe insbesondere mittelständische Betriebe zu überfordern.

heute 14:02 Uhr | 27 mal gelesen

Manchmal fragt man sich ja, wer bei der EU eigentlich morgens seinen Kaffee noch heiß bekommt – zumindest, wenn man sich die Vorgänge rund um die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) betrachtet. Seit ihrem Inkrafttreten im Juni 2023 steht theoretisch alles auf dem Papier, aber praktisch? Da tastet man sich von Kompromiss zu Kompromiss. Die Bundesregierung plädiert für eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2026, und die BVE unterstützt das nachdrücklich. Dazwischen toben die Verhandlungen, die dänische Ratspräsidentschaft wischt den Staub von den Papieren, während Unternehmen die Stirn runzeln. Was die BVE explizit kritisiert: Der Bürokratieaufwand ist enorm, gerade für die vielen kleinen und mittelgroßen Betriebe in der Lebensmittelbranche – und obendrein anscheinend wenig durchdacht. Die Vereinfachungen, die von der Kommission vorgelegt wurden, seien, so BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng, bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Es fehle an Alltagstauglichkeit und verlässlichen Vorgaben – und mal ehrlich, was nützen schöne Verordnungen, wenn am Ende keiner mehr durchblickt? Kernforderungen sind dabei: ein einheitlicher zeitlicher Geltungsbeginn (also keine Frist-Schnitzeljagd mehr), weniger Pflichten für Händler innerhalb der EU und insbesondere für die kleinen Betriebe eine echte Entlastung beim bürokratischen Rattenschwanz. Konkrete Forderungen betreffen auch das IT-System TRACES, das bisher so stabil läuft wie ein Kanu aus Papier. Es gebe begründete Zweifel, dass die Technik die Masse an Daten überhaupt packen kann – was wiederum die ganze Verordnung ins Straucheln bringen könne. Deutschlands Ernährungsindustrie, geprägt vom Mittelstand, hat damit ihre Stimme erhoben. Ihre fünf Hauptforderungen drehen sich um ein bedachtes Aufschieben, weniger formale Hürden, Erleichterungen für kleinere Akteure, einen Pflicht-Bürokratiecheck und ein funktionierendes, praxistaugliches IT-System. Am Ende, so die Befürchtung, bleibt sonst vieles auf der Strecke – und keiner weiß mehr so recht, wie und warum man eigentlich schützen will.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert ein praxisnahes Umsteuern bei der Umsetzung der EUDR und eine Fristverlängerung bis Ende 2026. Fünf Kernforderungen betreffen die Klarstellung von Fristen, eine Entbürokratisierung für Importeure und kleine Unternehmen, die Überprüfung und Vereinfachung der Pflichten sowie die Sicherstellung eines stabilen IT-Systems (TRACES). Laut aktuellen Medienberichten sind sich Politik und Branchenverbände uneins, wie die EUDR ohne Überforderung der Unternehmen Wirkung entfalten kann – einige EU-Mitgliedstaaten warnen, dass eine übereilte Umsetzung zu Versorgungsengpässen, Exportproblemen und einem Wettbewerbsnachteil für europäische Lebensmittelhersteller führen könnte. Neuere Details aus der Presse zeigen: Die dänische Ratspräsidentschaft will einen Kompromiss noch im Juni herbeiführen, doch bei kleineren Marktakteuren wächst die Sorge, völlig abgehängt zu werden. Die EU-Kommission setzt weiter auf Digitalisierung und Rückverfolgbarkeit, muss jedoch zugeben, dass die IT-Infrastruktur für die EUDR momentan nicht ausreichend gerüstet ist und es zu Verzögerungen kommen könnte. Stimmen aus der Lebensmittelbranche – von Molkereiverbänden bis zu Schokoladenherstellern – zeigen sich weiter verunsichert über die administrative und technische Umsetzbarkeit.

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