Ehemalige Verfassungsrichterin äußert Bedenken an AfD-Bewerber für das Bundesverfassungsgericht

Susanne Baer, ehemalige Verfassungsrichterin, mahnt dazu, bei der Auswahl neuer Richter für Karlsruhe Personen zu finden, die Kompetenz und Unabhängigkeit mitbringen. Sie bezweifelt, dass von der AfD vorgeschlagene Kandidaten wirklich im Sinne des Grundgesetzes handeln würden.

13.09.25 09:51 Uhr | 5 mal gelesen

Im Gespräch mit dem "Spiegel" betont Susanne Baer, dass schwache Richter die Gefahr bergen, ideologisch beeinflusst zu urteilen. Ihrer Erfahrung nach spielen Parteizugehörigkeiten im Bundesverfassungsgericht schnell keine Rolle mehr. Baer erklärt: Niemand gelte dort als voreingenommen, weil er früher eine bestimmte Meinung vertreten habe, da dies ansonsten zu beliebigen oder unbeschriebenen Bewerbern führen würde. Das Vorschlagsrecht der AfD stellt sie an sich nicht infrage, aber ein Kandidat der AfD, der sich klar zur Verfassung bekennt, sei aus ihrer Sicht kaum vorstellbar, was die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bestätigen würden. Sie hält es für sinnvoll, dass politische Erfahrung ins Gericht einfließt, warnt aber, dass dies nur in Maßen geschehen sollte. Außerdem sei das Gericht keine Miniatur der Gesellschaft, sondern müsse unabhängig urteilen. Die derzeitige Sitzverteilung im Bundestag sollte laut Baer nicht vorschnell als Anlass genutzt werden, die systematische Zuordnung der Richterposten zu überdenken, da eine vielfältige und ausbalancierte Kontrolle wichtiger sei als ein mathematisch exaktes Mehrheitsabbild.

Susanne Baer hebt hervor, dass die Auswahl der Richter am Bundesverfassungsgericht höchste Anforderungen an Mut, Fachkompetenz und Unabhängigkeit stellt. Sie hält AfD-Kandidaten für problematisch, da nach Ansicht des Verfassungsschutzes Zweifel an deren Verfassungstreue bestehen. Auch die Tatsache, dass Politiker mit parlamentarischer Erfahrung am Gericht wertvoll sein können, dürfe nicht überbewertet werden, damit die politische Unabhängigkeit des Gerichts gewahrt bleibt. Aktuelle Recherchen belegen: Die Besetzung am Bundesverfassungsgericht steht unter verstärkter öffentlicher und politischer Beobachtung, besonders angesichts jüngster Diskussionen um die Rolle von parteinahen Kandidaten (vgl. Zeit.de, Süddeutsche.de). Die Frage nach Vielfalt und Repräsentation am Gericht wird dabei kontrovers in Politik und Gesellschaft verhandelt, während zugleich ein breiter Konsens darüber besteht, dass verlässliche Kontrolle und ausgewogene Kompetenz wichtiger als politische Zugehörigkeit sind. Darüber hinaus betonen mehrere Berichte, dass der Einfluss rechtspopulistischer Parteien auf zentrale demokratische Institutionen wie das BVerfG zunehmend kritisch betrachtet wird und die Auswahlkriterien künftig noch strenger ausgelegt werden könnten.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

1. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung bleibt die Nachbesetzung am Bundesverfassungsgericht ein Zankapfel zwischen den Parteien. Die AfD drängt trotz Kritik weiterhin auf eigene Kandidaten, während Regierung und Opposition die Anforderungen an Integrität und Verfassungstreue besonders betonen. Der Artikel schildert zudem, wie bisherige Mitglieder stets darauf geachtet hätten, parteiübergreifende Akzeptanz zu sichern. Quelle: Süddeutsche Zeitung

2. Die Zeit analysiert in einem aktuellen Artikel die politischen Hintergründe der Richterwahl am BVerfG. Dabei wird die Diskussion um Machtverteilung, Einfluss der Fraktionen und die Rolle von Diversität ausführlich beleuchtet. Der Artikel betont die Unabhängigkeit des Gerichts sowie die Bedeutung von Balance und übergreifendem Vertrauen in das Auswahlverfahren. Quelle: Die Zeit

3. Der Spiegel berichtet über die aktuellen Spannungen und politischen Herausforderungen bei der Besetzung der Richterposten am Bundesverfassungsgericht. Im Fokus steht die Debatte um die Eignung parteinaher Bewerber – insbesondere von der AfD – sowie die Bedeutung unabhängiger, fachlich qualifizierter Persönlichkeiten für die Reputation und Wirksamkeit des Gerichts. Der Artikel verweist darauf, dass politische Hintergründe nicht automatisch zur Befangenheit führen, hebt aber das öffentliche Misstrauen gegenüber gewissen Parteien hervor. Quelle: Der Spiegel

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