Ein weiteres Mal verzeichnete die Bundesstelle für Antidiskriminierung eine unerwartet hohe Zahl von Beratungsanfragen. 13.067 Hilfesuchende wandten sich im vergangenen Jahr mit Diskriminierungserfahrungen an die Behörde – so viel wie nie zuvor, wie die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag in Berlin mitteilte. Im Vergleich zu 2024 ist das ein Anstieg von 15 Prozent. Das meiste Kopfzerbrechen bereiten nach wie vor rassistische Vorfälle, denn mit 43 Prozent führt dieser Bereich das Feld an. Gleich dahinter: Diskriminierung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit, erstmals über der 3.000er-Schwelle. Auch Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität zeigen, wie flächig Vorurteile nach wie vor wirken.
Spannend – oder eigentlich erschreckend – ist, wie das Gesetz damit umgeht. Ataman hält den frisch vorgelegten Reformentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für zu halbherzig: "Die Anpassungen sind überfällig, aber reichen bei weitem nicht." Besonders die knappen Fristen werden zum Problem – viele Betroffene geraten in Zeitnot, weil sie innerhalb von wenigen Monaten klagen müssen, in anderen EU-Ländern hätten sie dafür wesentlich länger Zeit. Der Reformvorschlag bringe "viel heiße Luft, aber wenig echte Verbesserung".
Außerdem, ganz eigener Gedanke: Lebensbereiche wie Diskriminierung durch künstliche Intelligenz oder Algorithmen? Fehlanzeige im Gesetzestext – obwohl diese Themen immer drängender werden. "Das AGG sagt dazu nichts", stellt Ataman fest. Ebenso fordert sie, den Staat selbst stärker in die Pflicht zu nehmen – etwa für Entschädigungen, wenn Bürger:innen bei Ämtern diskriminiert werden. Es geht also nicht bloß um kleine Nachbesserungen, sondern darum, das Gesetz endgültig ins 21. Jahrhundert zu holen. Aber wie so oft: Papier ist geduldig.
Anfragen wegen Diskriminierung erreichen in Deutschland erneut Höchstwerte, vor allem aufgrund rassistischer Erfahrungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Überarbeitet wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das zwar einzelne Lücken füllt – mit Blick auf beispielsweise sexuelle Belästigung – aber insgesamt nach Ansicht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman viel zu kurz greift und Betroffenen zu wenig hilft. Zusätzlich wird vielfach kritisiert, dass die aktuellen Regelungen den digitalen Wandel – etwa Diskriminierung durch KI – kaum berücksichtigen; Forderungen nach längeren Fristen und einer stärkeren Einbeziehung staatlicher Instanzen stehen daher weiter im Raum.
Nach aktuellem Stand gibt es auch international Druck auf Deutschland, die Gleichbehandlungsstandards anzuheben. In den europäischen Nachbarländern sehen viele Rechtsvorschriften deutlich längere Fristen oder explizite Vorgaben für Diskriminierung durch digitale Technologien vor. Parallel zur politischen Diskussion steigen Berichte über rassistische Diskriminierung, vor allem in alltäglichen Lebensbereichen wie Wohnungssuche oder Arbeitsplatz, teils auch durch neue technische Hürden. Die gesellschaftliche Debatte bekommt inzwischen eine neue Dringlichkeit, weil sich auch Menschen aus Minderheiten zunehmend Gehör verschaffen und öffentlich auf die Missstände aufmerksam machen.