EU zieht vor Gericht: Frankreichs Tierärzte-Gesetz landet beim EuGH

Die EU-Kommission hat Frankreich verklagt, weil dessen Vorschriften für Tierärzte als Hindernis für den EU-Binnenmarkt gelten.

heute 12:14 Uhr | 3 mal gelesen

Was sich erstmal nach einer bürokratischen Randnotiz anhört, ist in Wirklichkeit ein ziemlich klassischer Konflikt rund um die berühmten europäischen Freiheiten – diesmal trifft es die Tierärzteszene in Frankreich. Brüssel ist der Ansicht, dass die nationalen Regeln, wie sie in Frankreich für Tierarztpraxen gelten, nicht mit den Grundsätzen von Niederlassungsfreiheit und grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr zusammenpassen. Der Knackpunkt: In Frankreich dürfen nur Tierärzte die Mehrheit an Praxen halten. Außerdem müssen sie, wenn sie Miteigentümer mehrerer Praxen sind, wenigstens teilweise vor Ort tätig sein. Großkonzerne oder ausländische Berufskollegen haben es dadurch schwer, in Frankreich Fuß zu fassen. Die Kommission findet, solche Einschränkungen blockieren ausländische Tierärzte und behindern generell den Wettbewerb – was eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Schon 2024 hatte die Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, doch Frankreich blieb weitgehend stur. Jetzt folgt die Klage. Es bleibt spannend, wie der EuGH entscheidet. Dürfen nationale Sicherheitsbedenken oder Berufsethik gegen den Binnenmarkt trumpfen?

Die Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Frankreich dreht sich um die Frage, wie weit nationale Berufsregeln im europäischen Binnenmarkt gehen dürfen. Frankreich argumentiert, dass strengere Regelungen für die Eigenständigkeit und Qualität von Tierarztpraxen sorgen, während die EU-Kommission solche Bestimmungen als unzulässige Barrieren ansieht und auf die Gefahren für den freien Wettbewerb hinweist. Aktuell sind ähnliche Fälle in verschiedenen EU-Branchen zu beobachten, da nationale Schutzinteressen und europäische Liberalisierung oft aufeinanderprallen. Schon 2023 gab es vergleichbare Streitfälle in Polen und Italien, wie mehrere Medien berichten. Laut jüngster Berichterstattung fordern europäische Verbände eine generelle Überarbeitung nationaler Berufsvorschriften zugunsten eines einheitlicheren EU-Binnenmarkts. Mit einer Entscheidung des EuGH wird erst 2025 gerechnet, und das Urteil dürfte Signalwirkung haben.

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