Gericht lehnt Klage gegen "Lidl Plus"-App ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Gratis-App von Lidl zurückgewiesen.

23.09.25 11:40 Uhr | 198 mal gelesen

Am Dienstag informierte das OLG Stuttgart über sein Urteil im Fall der Vorteils-App "Lidl Plus". Der VZBV hatte kritisiert, dass die App fälschlicherweise als kostenfrei beworben werde, obwohl Nutzer ihre persönlichen Daten preisgeben müssen. Die Kläger forderten eine gesonderte Angabe eines "Gesamtpreises", da der Tausch von Daten gegen Nutzungsvorteile als Gegenleistung gewertet werden sollte. Doch der 6. Zivilsenat lehnte dies ab: Ein Preis im Sinne des Gesetzes beziehe sich auf Geldleistungen, nicht auf andere Leistungen wie Daten. Die Preisangabepflicht schütze Verbraucher vor unerwarteten Kosten, nicht jedoch vor der Offenlegung persönlicher Informationen. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass die Kennzeichnung als "kostenlos" nicht täusche, weil Kunden kein Geld zahlen müssten und die Teilnahmebedingungen die Datennutzung klar beschrieben. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls erlaubt.

Das Urteil des OLG Stuttgart betont, dass Datenweitergabe nicht mit einer finanziellen Zahlung gleichgesetzt wird und daher keine Preisangabepflicht besteht. Das Thema weckt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der weiten Verbreitung von Apps, die persönliche Daten verlangen, große rechtliche Aufmerksamkeit. In einer sich digitalisierenden Gesellschaft bleibt die spannende Frage, wo künftig die Grenze zwischen kostenlosem Angebot und Austausch von Daten als Währung gezogen wird. Dazu zählen europaweite Diskussionen: Bereits 2022 wurde auf EU-Ebene über den sogenannten 'Daten als Zahlungsmittel'-Ansatz intensiv debattiert, etwa im Rahmen des europäischen Digital-Gesetzbuchs. Parallel überprüft der Bundesgerichtshof die Definitionen im Wettbewerbsrecht. Auch die Bundesnetzagentur und Datenschutzverbände verfolgen mit großem Interesse, ob Datennutzung bei Gratis-Apps in Zukunft als kostenartige Gegenleistung angesehen werden muss.

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