Gericht lehnt Klage gegen "Lidl Plus"-App ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Gratis-App von Lidl zurückgewiesen.

heute 11:40 Uhr | 25 mal gelesen

Am Dienstag informierte das OLG Stuttgart über sein Urteil im Fall der Vorteils-App "Lidl Plus". Der VZBV hatte kritisiert, dass die App fälschlicherweise als kostenfrei beworben werde, obwohl Nutzer ihre persönlichen Daten preisgeben müssen. Die Kläger forderten eine gesonderte Angabe eines "Gesamtpreises", da der Tausch von Daten gegen Nutzungsvorteile als Gegenleistung gewertet werden sollte. Doch der 6. Zivilsenat lehnte dies ab: Ein Preis im Sinne des Gesetzes beziehe sich auf Geldleistungen, nicht auf andere Leistungen wie Daten. Die Preisangabepflicht schütze Verbraucher vor unerwarteten Kosten, nicht jedoch vor der Offenlegung persönlicher Informationen. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass die Kennzeichnung als "kostenlos" nicht täusche, weil Kunden kein Geld zahlen müssten und die Teilnahmebedingungen die Datennutzung klar beschrieben. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls erlaubt.

Das Urteil des OLG Stuttgart betont, dass Datenweitergabe nicht mit einer finanziellen Zahlung gleichgesetzt wird und daher keine Preisangabepflicht besteht. Das Thema weckt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der weiten Verbreitung von Apps, die persönliche Daten verlangen, große rechtliche Aufmerksamkeit. In einer sich digitalisierenden Gesellschaft bleibt die spannende Frage, wo künftig die Grenze zwischen kostenlosem Angebot und Austausch von Daten als Währung gezogen wird. Dazu zählen europaweite Diskussionen: Bereits 2022 wurde auf EU-Ebene über den sogenannten 'Daten als Zahlungsmittel'-Ansatz intensiv debattiert, etwa im Rahmen des europäischen Digital-Gesetzbuchs. Parallel überprüft der Bundesgerichtshof die Definitionen im Wettbewerbsrecht. Auch die Bundesnetzagentur und Datenschutzverbände verfolgen mit großem Interesse, ob Datennutzung bei Gratis-Apps in Zukunft als kostenartige Gegenleistung angesehen werden muss.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

Auf www.zeit.de wurde über die Entscheidung des OLG Stuttgart berichtet. Der Artikel hebt hervor, dass das Gericht die Datenangabe bei der Lidl-App zwar als kritisch, aber nicht als geldwerte Gegenleistung einstufte. Zudem wird betont, dass Unternehmen künftig rechtssicher kommunizieren müssen, wie sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen Quelle: Zeit Online.

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart als Signal für alle Anbieter von Vorteils-Apps, sich intensiver mit Transparenz- und Datenschutzanforderungen auseinanderzusetzen. Die Autoren erläutern, dass die gegenwärtige Gesetzeslage keine Pflicht zur Auspreisung von Daten als 'Währung' vorsieht, der Gesetzgeber aber möglicherweise Handlungsbedarf sieht Quelle: Süddeutsche Zeitung.

Spiegel Online analysiert das Urteil des OLG Stuttgart im Kontext weiterer Verfahren um digitale Geschäftsmodelle. Der Beitrag stellt heraus, wie der VZBV und andere Verbraucherorganisationen verstärkt versuchen, durch Gerichtsverfahren die Rechte der Nutzer bei digitalen Dienstleistungen zu stärken. Besonders hervorgehoben wird die Tatsache, dass der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof möglicherweise neue Maßstäbe für Datenschutz und Verbraucherrechte bei Gratis-Apps setzen könnte Quelle: Spiegel Online.

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