Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die spanische Billigfluglinie Vueling Airlines Recht gegeben. Demnach darf Vueling nicht länger verlangen, dass Passagiere für zusätzliches Handgepäck – also alles, was über die Mini-Ausgabe von 20 x 30 x 40 Zentimeter hinausgeht – bezahlen müssen. Die 'Neue Osnabrücker Zeitung' berichtete zuerst über das Urteil. Nach den Worten von VZBV-Vorständin Ramona Popp, sei laut EU-Vorschriften das kostenlose Mitführen von angemessenem Handgepäck Pflicht – die Realität der Airlines, die oft nur winzige Taschen gratis erlauben und für alles weitere kassieren, widerspreche diesem Anspruch deutlich. Sogar die Mitnahme einer Handtasche zusätzlich zum Bordgepäck kann bei manchen Linien Extra-Kosten verursachen. Der VZBV hat deswegen auch Prozesse gegen weitere Fluggesellschaften wie Easyjet, WizzAir und Eurowings angestoßen – die Urteile dort stehen aber noch aus. Nach Ansicht des OLG Hamm sei das Handgepäck ein 'elementarer Teil des Transports' – und solange es sich in vernünftigen Maßen bewegt, müsse dies ohne Zusatzkosten möglich sein. Das Thema bleibt aktuell: Am heutigen Montag starten in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte auf EU-Ebene. Während Verbraucher-Vertreter wie Popp pragmatische und klarere EU-Regeln fordern, sorgen sich Billigflieger um ihr Geschäftsmodell. Popp spricht davon, dass Passagieren mindestens ein persönliches Gepäckstück und ein standardisiertes Handgepäck bis zu insgesamt 115 cm Kantenmaß und zehn Kilo Gewicht im Ticketpreis zustehen sollte.
Das aktuelle Urteil aus Hamm ist ein Meilenstein für die Rechte der Flugreisenden in Deutschland. Im Kern widerspiegelt die Entscheidung den Anspruch der EU, dass wesentliche Leistungen – wie das Mitführen von normalem Handgepäck – bereits im Ticketpreis abgedeckt sein sollten. Die Diskussion über faire und einheitliche Regeln ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Billigfluglinien lehnen zu strikte Vorgaben ab, weil sie ihr Preismodell gefährdet sehen, während Verbraucherschützer weiterhin auf praktikablere Lösungen und klare gesetzliche Regelungen in den bevorstehenden EU-Verhandlungen drängen.
Zusätzliche aktuelle Details: Die Süddeutsche Zeitung betont, dass mit dem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen wurde, dem angesichts der weiteren anstehenden Klagen gegen andere Fluglinien wegweisende Bedeutung zukommen kann. Der Spiegel hebt hervor, dass viele Passagiere in den letzten Jahren besonders unter unangekündigten Gepäckgebühren litten; das Thema sorgt regelmäßig für Unmut – vor allem bei Familien und Geschäftsreisenden. Die taz berichtet, dass auch die geplanten EU-Regelungen größere Klarheit und einheitliche Standards für Handgepäck mit sich bringen könnten, jedoch zeigten sich Airlines bislang ablehnend gegenüber einer pauschalen Vorgabe.