Es ist wieder Bewegung im juristischen Dickicht: Bundesjustizministerin Hubig kündigt eine umfassende Neuordnung der Verwaltungsgerichtsordnung an. Im Grunde ist das, wenn man's ehrlich betrachtet, auch bitter nötig: Wer schon einmal versucht hat, sich per Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung zur Wehr zu setzen, weiß, wie sperrig – und manchmal geradezu kafkaesk – das bisher ablief. Der neue Entwurf verspricht: Gerichte sollen schneller und flexibler reagieren, richterliche Ressourcen besser genutzt werden. Einzelne Richterinnen und Richter bekommen größere Autonomie bei der Entscheidungsfindung, die sogenannte Einzelrichterentscheidung rückt näher in den Fokus. Zähflüssige Mammutprozesse sollen der Vergangenheit angehören – naja, zumindest nach dem Willen des Ministeriums. Besonders spannend: Künftig könnten sogar querulatorische, also besonders schwierige oder missbräuchliche Klagen leichter ausgebremst werden. Der Widerspruch per E-Mail? Klingt fast zu modern, um wahr zu sein – aber genau das will der Gesetzentwurf ebenfalls ermöglichen. Mal ehrlich: Es wurde höchste Zeit, dass die Justiz digitaler und bürgernäher wird. Man darf gespannt sein, wie viel davon am Ende tatsächlich Praxis wird.
Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung hat zum Ziel, Entscheidungsprozesse an Gerichten zu beschleunigen und gleichzeitig die Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Mit der Möglichkeit, Widersprüche gegen behördliche Akte künftig auch elektronisch einzureichen, und dem Vorhaben, Richter stärker in die Verantwortung zu nehmen, soll die Justiz fit für die Herausforderungen der digitalen Ära gemacht werden. Allerdings gibt es auch Stimmen, die befürchten, dass Effizienzgewinne zulasten von Sorgfalt und Beteiligungsrechten gehen könnten – die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung werden daher kritisch verfolgt. Neue Berichte auf Spiegel Online, Zeit Online und FAZ behandeln die Reaktionen aus Anwaltschaft und Verbänden, thematisieren Risiken für den Rechtsschutz und beleuchten Debatten zur Digitalisierung der Justiz. Die Bundesjustizministerin will die Reform zügig vorantreiben, doch im parlamentarischen Verfahren können Nachbesserungen folgen – ein endgültiges Gesetz liegt noch nicht vor.