Grüne denken über Verfassungsklage gegen Verwendung des Sondervermögens nach

Die Bundestagsfraktion der Grünen erwägt, juristisch gegen die finanzielle Praxis rund um das Sondervermögen der Bundesregierung vorzugehen.

heute 13:07 Uhr | 24 mal gelesen

Aktuellen Informationen zufolge – angeblich stammt das aus Grünen-Kreisen, man weiß ja nie, wie viel Taktik dahintersteckt – tüftelt die grüne Fraktion an möglichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Hintergrund ist der Vorwurf an die schwarz-rote Bundesregierung, das riesige Sondervermögen von rund 500 Milliarden Euro für Infrastruktur nicht wie versprochen einzusetzen. Statt neuer Projekte zusätzklich zu den ohnehin geplanten Investitionen, so kritisiert nicht nur der Sachverständigenrat, sondern auch diverse andere Fachleute, werden die Mittel zum Teil einfach zweckentfremdet und ersetzen reguläre Haushaltsposten. Das Problem ist altbekannt: Wenn Sondervermögen quasi zum Lückenstopfen im Etat benutzt wird, verliert es den Charakter einer einmaligen, gezielten Maßnahme. Und das birgt verfassungsrechtliche Risiken; Jurist Kyrill-Alexander Schwarz sieht Parallelen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023, das schon die Umwidmung der Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds gerügt hatte. Dennoch ist der Weg zu einer Normenkontrollklage steinig. Sebastian Schäfer von den Grünen verweist auf das Dilemma, dass für so eine direkte Verfassungsbeschwerde mindestens ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten gebraucht würde – und diese Mehrheit fehlt gerade. Dennoch will man keine Optionen voreilig ausschließen.

Die Auseinandersetzung um das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundesregierung spitzt sich zu: Während die Grünen eine Verfassungsklage ins Auge fassen, monieren Experten und der Sachverständigenrat, dass das Geld nicht, wie vorgeschrieben, zusätzlich investiert, sondern für ohnehin geplante Ausgaben verwendet wird. Die Debatte um die Zweckentfremdung dieser Mittel ist nicht neu, spätestens seit der Bundesverfassungsgericht seine Haltung bei der Umwidmung der Corona-Hilfen deutlich gemacht hat, ist das Thema wieder Spitzenpolitikum. Rechtlich gestaltet sich eine Klage laut Grünen jedoch schwierig, da sie ohne ein Viertel der Abgeordneten keine direkte Klagebefugnis haben – aber an der politischen Brisanz dieser Finanzpraktiken gibt es erstaunlich wenig Zweifel. Aktuelle Recherchen zeigen: Die Haushaltsdebatten um Sondertöpfe bleiben hoch umstritten – zum Beispiel berichtet die taz von neuen Klageabsichten der Opposition und beschreibt die Haushaltstricksereien als fortlaufende offene Flanke der Regierung. Zeitgleich liefern Analysen der Süddeutschen Zeitung tiefe Einblicke in die finanzverfassungsrechtlichen Risiken von Sonderetats, und die FAZ zieht sogar Parallelen zur laufenden EU-Debatte über neue Fiskalregeln in Brüssel. Laut DW werden die politischen Folgen der Haushaltsdebatte auch auf Länderebene spürbar, da Förder- und Investitionsprojekte ins Stocken geraten. Die Debatte um die Rolle von „Schattenhaushalten“ und deren Auswirkungen auf Transparenz und Haushaltswahrheit bleibt zentral, nicht zuletzt, weil Parlament und Öffentlichkeit zunehmend skeptisch auf solche Finanzkonstrukte blicken.

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