Die Auseinandersetzung um das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundesregierung spitzt sich zu: Während die Grünen eine Verfassungsklage ins Auge fassen, monieren Experten und der Sachverständigenrat, dass das Geld nicht, wie vorgeschrieben, zusätzlich investiert, sondern für ohnehin geplante Ausgaben verwendet wird. Die Debatte um die Zweckentfremdung dieser Mittel ist nicht neu, spätestens seit der Bundesverfassungsgericht seine Haltung bei der Umwidmung der Corona-Hilfen deutlich gemacht hat, ist das Thema wieder Spitzenpolitikum. Rechtlich gestaltet sich eine Klage laut Grünen jedoch schwierig, da sie ohne ein Viertel der Abgeordneten keine direkte Klagebefugnis haben – aber an der politischen Brisanz dieser Finanzpraktiken gibt es erstaunlich wenig Zweifel. Aktuelle Recherchen zeigen: Die Haushaltsdebatten um Sondertöpfe bleiben hoch umstritten – zum Beispiel berichtet die taz von neuen Klageabsichten der Opposition und beschreibt die Haushaltstricksereien als fortlaufende offene Flanke der Regierung. Zeitgleich liefern Analysen der Süddeutschen Zeitung tiefe Einblicke in die finanzverfassungsrechtlichen Risiken von Sonderetats, und die FAZ zieht sogar Parallelen zur laufenden EU-Debatte über neue Fiskalregeln in Brüssel. Laut DW werden die politischen Folgen der Haushaltsdebatte auch auf Länderebene spürbar, da Förder- und Investitionsprojekte ins Stocken geraten. Die Debatte um die Rolle von „Schattenhaushalten“ und deren Auswirkungen auf Transparenz und Haushaltswahrheit bleibt zentral, nicht zuletzt, weil Parlament und Öffentlichkeit zunehmend skeptisch auf solche Finanzkonstrukte blicken.