Die Grünen überdenken weiterhin ihren Kurs in Bezug auf eine mögliche Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt, da ihrer Ansicht nach der ursprüngliche Zweck des Sondervermögens nicht eingehalten wird. Katharina Dröge sieht die Klage nicht als Wunschlösung, sondern eher als notwendige Option, weil die Argumente beim politischen Gegner nicht greifen. Der Unmut über die aktuelle Haushaltsführung erstreckt sich dabei quer durch verschiedene gesellschaftliche Lager – auch konservative Unternehmer äußern deutliche Kritik. Ergänzende Recherche: Laut aktuellen Berichten (unter anderem von der Süddeutschen und der Zeit) hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten schon mehrfach die Grenzen für Sondervermögen und Haushaltstricksereien deutlich gemacht – zuletzt mit seinem Urteil zum Nachtragshaushalt der Corona-Hilfen im vergangenen Herbst. Regierung und Opposition ringen weiter heftig um die korrekte Auslegung der Schuldenbremse, wobei einzelne Stimmen – auch bei CDU/CSU – mittlerweile Reformen oder eine Lockerung ins Spiel bringen. Unübersichtlich bleibt zudem, wie und wann das Gericht in aktuellen Fällen entscheidet, zumal Richter in Haushaltssachen mitunter schnellen Entscheidungen ausweichen oder teils strenge Maßstäbe anlegen. Die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Klage – Unsicherheit auf den Märkten, noch mehr Zögern bei Investitionen – werden ebenfalls in den Medien breit diskutiert.