Grüne ziehen mögliche Verfassungsbeschwerde gegen Haushalt in Betracht

Katharina Dröge von den Grünen schließt eine Klage gegen den aktuellen Bundeshaushalt nicht aus und kritisiert die Bundesregierung für deren Umgang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.

14.02.26 02:02 Uhr | 28 mal gelesen

Eigentlich, so meint Dröge, sei alles mal ganz anders abgesprochen gewesen. Im ursprünglichen Deal sollten Gelder aus dem Sondervermögen – man könnte sie fast als Sparstrumpf in unsicheren Zeiten bezeichnen – wirklich nur als Zusatzspritze dienen, nicht als bisschen Kosmetik im bestehenden Haushalt. Allerdings fühlt sie sich von der Bundesregierung, was diese Zusage angeht, ordentlich vor den Kopf gestoßen. Der Gedanke, nach Karlsruhe zu ziehen, schwirrt deshalb weiterhin durch die Reihen der Grünen, wenngleich der Weg dahin juristisch nicht gerade einer Radfahrt im Park gleicht. Dröge betont: Man sei keine Partei, die am liebsten mit Klagen kämpft, aber ohne zumindest die Prüfung dieses Instruments würde es an Verhandlungsstärke fehlen – insbesondere gegenüber den anderen großen Parteien. Noch eine Beobachtung am Rande: Die Zustimmung für die kritische Haltung der Grünen kommt nicht nur aus den eigenen Reihen, sondern auch von Unternehmern, die sich offenbar von der Union in Haushaltsfragen mehr Orientierung erhoffen. Dass selbst Konservative sich irritiert zeigen, lässt tief blicken.

Die Grünen überdenken weiterhin ihren Kurs in Bezug auf eine mögliche Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt, da ihrer Ansicht nach der ursprüngliche Zweck des Sondervermögens nicht eingehalten wird. Katharina Dröge sieht die Klage nicht als Wunschlösung, sondern eher als notwendige Option, weil die Argumente beim politischen Gegner nicht greifen. Der Unmut über die aktuelle Haushaltsführung erstreckt sich dabei quer durch verschiedene gesellschaftliche Lager – auch konservative Unternehmer äußern deutliche Kritik. Ergänzende Recherche: Laut aktuellen Berichten (unter anderem von der Süddeutschen und der Zeit) hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten schon mehrfach die Grenzen für Sondervermögen und Haushaltstricksereien deutlich gemacht – zuletzt mit seinem Urteil zum Nachtragshaushalt der Corona-Hilfen im vergangenen Herbst. Regierung und Opposition ringen weiter heftig um die korrekte Auslegung der Schuldenbremse, wobei einzelne Stimmen – auch bei CDU/CSU – mittlerweile Reformen oder eine Lockerung ins Spiel bringen. Unübersichtlich bleibt zudem, wie und wann das Gericht in aktuellen Fällen entscheidet, zumal Richter in Haushaltssachen mitunter schnellen Entscheidungen ausweichen oder teils strenge Maßstäbe anlegen. Die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Klage – Unsicherheit auf den Märkten, noch mehr Zögern bei Investitionen – werden ebenfalls in den Medien breit diskutiert.

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