Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die Zahlen damit weit über dem gegenwärtigen Niveau liegen dürften. Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) – übrigens seit 2012 in Hessen beheimatet und bundesweit im Einsatz – betreut bisher 16 Bundesländer zentral. Verständlicherweise wird dort das Personal aufgestockt: Derzeit sind etwa 30 Leute beteiligt, aber diese Zahl soll spätestens zum Jahresbeginn steigen, um dem erwarteten Antrags-Tsunami gewachsen zu sein. Wie viele neue Stellen wirklich geschaffen werden, ließ der Sprecher aber offen. Immerhin steht fest: Die Kosten für das Überwachungs-Upgrade werden nach dem Königsteiner Schlüssel über die Bundesländer verteilt – also nach Bevölkerungszahl und Steuerkraft. Der Gesetzesstart ist allerdings noch etwas hin; man gibt sich Zeit bis 1. April 2027. Aktuell werden 149 Menschen per elektronischer Fußfessel kontrolliert, darunter auch sogenannte Gefährder. Die 'spanische Fußfessel', eine pikante technische Lösung, schlägt bei Annäherung Alarm, sodass Betroffene und Polizei rechtzeitig reagieren können. Das klingt auf dem Papier effizient, aber wie sich das im Alltag bewährt, wird sich wohl erst nach und nach zeigen. Ich persönlich frage mich, ob der technische Ansatz allein reicht – Missbrauch und Fehlerquellen inklusive.
Mit dem neuen Gesetz will man in Hessen, aber letztlich auch deutschlandweit, den Schutz vor häuslicher Gewalt durch gezielte Technik stärken. Die elektronische Fußfessel, besonders die spanische Variante mit Warnsignal für das potenzielle Opfer, verspricht mehr Sicherheit bei Annäherungsverboten. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Überwachungsstelle und die Polizei mit dem gewaltigen Aufwuchs an Fällen und Technik überhaupt Schritt halten können – und wie der Datenschutz oder mögliche Fehlalarme künftig gehandhabt werden. Nach aktuellen Presseberichten wird die Kritik an Überwachung und Bürokratie größer, vor allem, weil die Praktikabilität noch nicht erprobt ist. Was dies für Betroffene tatsächlich bedeutet, bleibt abzuwarten.