Manchmal sind es diese festgefahrenen juristischen Formeln, die im Alltag versagen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat laut "Rheinischer Post" bekräftigt, dass das aktuelle deutsche Sexualstrafrecht mit seinem "Nein heißt Nein"-Modell nicht ausreiche. Chronisch unterschätzt werde, wie oft Opfer in Situationen der Schockstarre geraten und ihren Widerstand gar nicht äußern können. Das bisherige Gesetz greift da schlicht zu kurz – ein leises Schweigen schützt niemanden. Hubig will das ändern: Nur ein klares Ja soll künftig sexuelle Handlungen rechtfertigen können. Konkrete Pläne gebe es bereits – für Jugendliche ist das EU-weit sogar Pflicht. Doch warum hier Halt machen? Die Justizministerin fordert, das Prinzip auch auf Erwachsene auszuweiten. "Der Sprung ist nicht gewaltig – aber überfällig", meint sie. Dass sie dabei im Bundesrat Rückendeckung habe, stimmt sie optimistisch. Auch wenn Details noch nicht auf dem Tisch liegen, die Richtung jedenfalls steht fest.
Stefanie Hubig plädiert leidenschaftlich für die Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips im Sexualstrafrecht und kritisiert die bisherige Rechtslage als lückenhaft, insbesondere für Betroffene in Ausnahmesituationen wie der Schockstarre. Sie betont, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bereits eine Umsetzung für Jugendliche verlangt, die Bundesregierung aber darüber hinaus auch für Erwachsene eine solch eindeutige Regel will. Kritische Stimmen, etwa aus juristischen Kreisen, warnen vor Beweisproblemen und möglichen Auswirkungen auf Strafverfahren – der Diskurs bleibt also offen. In aktuellen Artikeln (taz, DW, SZ) wird zudem beschrieben, wie auch internationale Bewegungen das Prinzip fordern, während die Umsetzung in der Rechtsprechung teils kontrovers diskutiert wird.