Eigentlich denkt man, das Grundgesetz lasse heutzutage kaum mehr Interpretationsspielraum, wenn es um Gleichbehandlung geht. Geschlecht, Herkunft, Religion – klar, das ist alles erwähnt. Aber die sexuelle Identität? Bislang Fehlanzeige. Justizministerin Hubig findet: Das reicht nicht. Ihrer Ansicht nach wäre es „nur konsequent“, das Verbot der Diskriminierung ausdrücklich auf die sexuelle Identität auszuweiten. Explizit fordert sie einen Zusatz in Artikel 3 Absatz 3. Ein klares Signal, auch angesichts des Anschlags auf den Berliner CSD. Die Regierung diskutiere noch, erzählt sie. Bei der Union herrsche Skepsis, doch offenbar nicht überall – manches CDU-geführte Bundesland signalisiere Offenheit. Auch der Bundeskanzler habe nach dem Anschlag deutlich gemacht, wie ernst der Schutz der queeren Community genommen werde. Ein Satz, der viel verspricht, dem aber bisher wenig Gesetz gefolgt ist.
Neben der Verfassungsfrage rückt Hubig ein weiteres Thema in den Vordergrund: die Zusammenarbeit von Justiz und Sicherheitsbehörden. Warum konnte ein als gefährlich eingestufter Islamist trotz Warnhinweisen zuschlagen? Schon vorher stand der Täter in Berlin wegen versuchtem IS-Anschluss vor Gericht. Aber offenbar mangelte es an konsequenter Informationsweitergabe. Laut Hubig sollen künftig relevante Hinweise der Ermittler auch bei der Frage, ob jemand Bewährung bekommt, einfließen – das könne verhindern, dass gefährliche Personen zu leicht freikommen. Dann gibt’s noch die Sache mit der Vorbewährung im Jugendstrafrecht. Hubig hält sie grundsätzlich für sinnvoll – es helfe, Straftäter besser einzuschätzen. Trotzdem müsse man strenger prüfen, ob von Jugendlichen wirklich keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgeht, bevor man lockere Regeln anwendet.
Und dann ist da noch die Debatte um das Jugendstrafrecht an sich. Manche fordern harte Erwachsenenurteile für extremistisches Verhalten, doch Hubig widerspricht. Jugendliche seien, so sagt sie, oft noch beeinflussbar und hätten ein Recht auf Resozialisierung, auch wenn sie sich in problematische Kreise verirrt haben. Härteres Vorgehen könne Radikalisierung sogar verschlimmern. Ein Balanceakt also, der nicht jedem gefallen dürfte.
Im Fokus von Stefanie Hubigs Vorschlägen steht nach dem Angriff auf den Berliner Christopher Street Day die Erweiterung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um die sexuelle Identität. Sie will zudem den Behördenaustausch verbessern, vor allem wenn es um mögliche Gefahren durch bekannte Extremisten geht. Darüber hinaus betrachtet Hubig die 'Vorbewährung' im Jugendstrafrecht als grundsätzlich sinnvoll, möchte aber klarstellen, dass sie nur bei kalkulierbarem Risiko zulässig ist. Sie plädiert weiterhin für das Jugendstrafrecht bei jungen Extremisten, um deren Rückkehr in die Gesellschaft zu unterstützen, statt sie mit härteren Strafen ins Abseits zu drängen.
Ergänzend zur aktuellen Berichterstattung wird berichtet, dass der Anschlag auf den CSD nicht nur juristische, sondern auch gesamtgesellschaftliche Debatten um den Schutz queerer Menschen erneut aufflammen lässt. Die Diskussion über eine Grundgesetzänderung ist nach wie vor von Widerständen in Teilen der Politik geprägt, vor allem in der Opposition. Mehrere Organisationen und Initiativen fordern indes mehr Sensibilität im Umgang mit gefährdeten Gruppen und kritisieren Versäumnisse im Informationsaustausch zwischen Polizei, Verfassungsschutz und Justiz.