Kabinett verabschiedet Gesetz für mehr Schutz kritischer Infrastrukturen

Mit dem neuen Kritis-Dachgesetz will die Bundesregierung die Sicherheit zentraler Versorgungsbereiche stärken, indem erstmals branchenübergreifende Mindeststandards und verpflichtende Analysen eingeführt werden.

10.09.25 13:32 Uhr | 82 mal gelesen

Am Mittwoch gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass das Bundeskabinett das neue Kritis-Dachgesetz beschlossen hat. Mit dem Gesetz sollen zentrale Versorgungsinfrastrukturen wie Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Transport und Verkehr künftig besser vor Angriffen und Ausfällen geschützt werden. Dafür sieht das Gesetz erstmals einheitliche und verbindliche Vorgaben und ein Monitoring für relevante Sektoren vor und dient außerdem der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.

Ziel des Kritis-Dachgesetzes ist es, strukturelle Schwächen in der Abwehr- und Widerstandsfähigkeit zentraler Infrastrukturen in Deutschland zu beseitigen. Elf Sektoren – beispielsweise Energie-, Wasser- und Gesundheitsversorgung – werden mit sektorenübergreifenden Mindestanforderungen, verpflichtenden Risikoanalysen und Störungsüberwachungspflichten belegt. Mit Blick auf die Bedrohungslage durch Naturkatastrophen, Cyberangriffe und geopolitische Krisen reagiert die Bundesregierung außerdem auf die gestiegenen Anforderungen aus der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und nimmt explizit auch Unternehmen der Daseinsvorsorge und Behörden in die Pflicht.

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