Ziel des Kritis-Dachgesetzes ist es, strukturelle Schwächen in der Abwehr- und Widerstandsfähigkeit zentraler Infrastrukturen in Deutschland zu beseitigen. Elf Sektoren – beispielsweise Energie-, Wasser- und Gesundheitsversorgung – werden mit sektorenübergreifenden Mindestanforderungen, verpflichtenden Risikoanalysen und Störungsüberwachungspflichten belegt. Mit Blick auf die Bedrohungslage durch Naturkatastrophen, Cyberangriffe und geopolitische Krisen reagiert die Bundesregierung außerdem auf die gestiegenen Anforderungen aus der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und nimmt explizit auch Unternehmen der Daseinsvorsorge und Behörden in die Pflicht.
10.09.25 13:08 Uhr