Mit seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Autonomie kirchlicher Arbeitgeber gestärkt – besonders, wenn es um die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern geht. Die Richter bemängelten, der bisherige Gerichtsweg habe das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht ausreichend gewürdigt und den Vorrang individueller Gleichbehandlung überbewertet. Im Kern steht damit erneut die Frage im Raum, wie weit religiöse Überzeugungen bei Anstellungsverfahren ins Gewicht fallen dürfen. Ergänzend zeigt ein Blick auf aktuelle Debatten, dass die Entscheidung sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber weitreichend ist: Gerade in Zeiten zunehmender Pluralität und Debatten um Diversität bleibt der Spagat zwischen Diskriminierungsverbot und Religionsfreiheit eine gesellschaftliche Herausforderung. Die Kirchen verteidigen ihr Selbstverständnis als Gemeinschaften mit eigenem Wertekanon, während Kritiker:innen die Gefahr sehen, dass das AGG dadurch ausgehöhlt und gesellschaftliche Ausgrenzung verstärkt wird.